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15.03.2024

Maßnahmen und Verhaltensregeln beim Auffinden von Kampfmitteln und Munition

Funde von scharfer Munition in der zurückliegenden Zeit in der Gemarkung Kirchhain - vor allem aus dem 2. Weltkrieg - geben regelmäßig Anlass, auf die damit verbundenen erheblichen Gefahren hinzuweisen.

Im Allgemeinen entdecken Privatpersonen auf eigenen Grundstücken oder in der Öffentlichkeit kampfmittelverdächtige Gegenstände. Munitions- und Kampfmittelfunde werden häufig auch aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich sowie von Baustellen gemeldet. Oft handelt es sich um Granaten bzw. sogenannte Bomben-Blindgänger.


Wer Munition oder kampfmittelverdächtige Gegenstände findet oder entdeckt, muss - nicht zuletzt im eigenen Interesse nachfolgende Hinweise beachten:

1. Munition oder kampfmittelverdächtige Gegenstände dürfen niemals bewegt oder aufgenommen werden. Das dürfen nur Fachleute, die dafür sachkundig sind.

2. Die Identifizierung und weitere Behandlung verdächtiger Gegenstände muss dem Kampfmittelräumdienst überlassen werden.
Hierzu ist umgehend die örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Kirchhain (Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“), Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, Tel. 06422/808-342 (zentrale Rufnummer Fachbereich 3), zu benachrichtigen.
Außerhalb der Erreichbarkeiten der Stadtverwaltung muss die nächste Polizeidienststelle informiert werden (Tel. 06428 / 9305-0 oder per Notruf 110).
Der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen wird von der Ordnungsbehörde oder der Polizei lageabhängig alarmiert.

3. Verdächtige Gegenstände dürfen auf keinen Fall aufgenommen, zur Stadtverwaltung, zur Polizei oder sonst wohin gebracht werden. Die Verantwortlichen der Fundgrundstücke (Grundstückseigentümer, Pächter, etc.) oder deren Beauftragte müssen den Fundort so absichern, dass Unbefugte nicht an verdächtige Gegenstände herankommen.

Die Stadt Kirchhain bittet um Beachtung und steht für Fragen gerne zur Verfügung.

Foto: Regierungspräsidium Darmstadt

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