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Bodenrichtwerte

Bei dem Erwerb bzw. der Veräußerung von Grundstücken ist neben verschiedenen anderen Aspekten,
wie z.B. Grundstücksgröße, Nutzbarkeit, Lage oder Aussicht der Kaufpreis ein wesentliches Entscheidungskriterium.

Bodenrichtwerte sind hier eine gute Basis zur Orientierung bzw. für eine Entscheidung.

Bodenrichtwerte werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), der Immobilienwertermittlungsverordnung und der DVO-BauGB in der jeweils gültigen Fassung ermittelt.
Es handelt sich dabei um den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Im Falle von baureifem Land wird der Bodenrichtwert grundsätzlich erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei und abgabenpflichtig nach dem Kommunalabgabengesetz angegeben.

Eine gebührenfreie Online-Recherche für Bodenrichtwerte aller hessischen Landesteile ermöglicht das Bodenrichtwert-Informationssystem BORIS Hessen. Mit Hilfe von BORIS Hessen kann ermittelt werden, in welcher Bodenrichtwertzone eine Adresse liegt (Straße, Hausnummer, Ort).

Interessenten können sich auch an den Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Marburg-Biedenkopf wenden.

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