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Ortsgericht Kirchhain

Das Ortsgericht Kirchhain befindet sich ab dem 18.09.2024 Im Bürgerhaus Kirchhain, Turmzimmer, Schulstraße 4 (hinterer Eingang).
Die Sprechstunde des Ortsgerichts findet mittwochs von 14 – 17 Uhr statt.

Bei den Ortsgerichten handelt es sich um ausschließlich in Hessen - andere Bundesländer kennen diese Einrichtungen nicht - existierende Hilfsbehörden der Justiz.
Jede Stadt/Gemeinde verfügt über ein eigenes Ortsgericht. Die Dienstaufsicht über das Ortsgericht Kirchhain nimmt das Amtsgericht Kirchhain wahr. Das Ortsgericht Kirchhain führt ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen.

Das Ortsgericht Kirchhain besteht aus der Ortsgerichtsvorsteherin Renate Schaake und vier weiteren Ortsgerichtsschöffen. Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher ist Norbert Boland.

Sprechzeit: Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Bürgerhaus Kirchhain, Turmzimmer, Schulstraße 4 (hinterer Eingang).

Darüber hinaus besteht in dringenden Fällen die Möglichkeit, mit der Ortsgerichtsvorsteherin Renate Schaake Termine außerhalb der Sprechzeit zu vereinbaren.

Die Aufgaben ergeben sich aus dem Ortsgerichtsgesetz (OGG):

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, § 13 OGG
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht, § 14 OGG
  • Sicherung des Nachlasses nach § 1960 BGB, § 16 OGG
  • Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen, § 17 OGG
  • Schätzungen (von Grundstücken; Nutzungen eines Grundstücks; Rechten an einem Grundstück; Früchten, die noch nicht vom Boden getrennt sind; beweglichen Sachen), §18 OGG
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