Informationen zur getrennten Abwassergebühr
Gemäß einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 02.09.2009 haben alle Städte und Gemeinden die sogenannte getrennte (gesplittete) Abwassergebühr eingeführt. In Kirchhain trat diese zum 01.01.2013 in Kraft.
Im Zuge der Einführung wurden die gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer ausführlich informiert und in die Erhebung der notwendigen Daten eingebunden.
Informationen / Flyer
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Wir weisen darauf hin, dass alle Änderungen, die sich auf die überbaute oder künstlich befestigte Grundstücksfläche beziehen sowie der Betrieb bzw. die Einstellung einer Brauchwasseranlage zeitnah anzuzeigen sind.
Für weitere Fragen, insbesondere bei Veränderungen der Abrechnungsflächen, steht Ihnen der Fachbereich 4 - Liegenschaften, Bau und Stadtentwicklung gerne zur Verfügung.