Europawahl 2024
Wahltermin
Die Europawahlen finden alle fünf Jahre statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union wählen nunmehr bereits zum zehnten Mal das Europäische Parlament, und zwar in der Zeit vom 06. bis 09. Juni 2024.
Die Zeitspanne erstreckt sich grundsätzlich auf einen für alle Mitgliedstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag, um zu gewährleisten, dass die verschiedenen Wahltraditionen in den Mitgliedstaaten beibehalten werden können. In den meisten Mitgliedstaaten wird wie in Deutschland an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gewählt, in den Niederlanden werden die Wahllokale aber zum Beispiel donnerstags geöffnet.
Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 den Wahltermin für die Europawahl in Deutschland auf
Sonntag, den 09. Juni 2024
festgelegt (siehe hierzu „Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2024“ vom 16. August 2023 (BGBl. I S. 213).
Rechtsgrundlagen
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Wahlalter
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl in 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Diese und weitere Voraussetzungen sind in § 6 des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG) geregelt:
Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)
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