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Bauleitplanung

Auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Stadt Kirchhain örtlicher Planungsträger und damit für die Bauleitplanung zuständig. Es ist ihre Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Kommune nach Maßgabe des BauGB und der ergänzenden Vorschriften, wie z. B. der Baunutzungsverordnung, vorzubereiten und zu leiten.

Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt in eigener Verantwortung, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht und kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

Bauleitpläne sind

  • der Flächennutzungsplan als sogenannter vorbereitender Bauleitplan und
  • der Bebauungsplan als sogenannter verbindlicher Bauleitplan.

Flächennutzungsplan

Der aus dem Jahre 1996 stammende Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wurde zwischenzeitlich wiederholt in Teilbereichen angepasst, z. B. um dem Bedarf an Wohnbau- oder Gewerbeflächen bzw. Flächen für Windenergieanlagen gerecht zu werden.

Einsicht in die Änderungen des Flächennutzungsplans erhalten Sie im Fachbereich 4 - Liegenschaften, Bau und Stadtentwicklung.

Aufstellung von neuen oder Änderung von rechtskräftigen Bebauungsplänen

Über den jeweiligen Verfahrensstand bei der Aufstellung von neuen oder der Änderung von rechtskräftigen Bebauungsplänen können sich Interessenten informieren (siehe Dokumente).

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