Sprungziele
Seiteninhalt

Schiedsamt Kirchhain

Das Schiedsamt hilft im Streitfall und ist der schnellste Weg zur gütlichen Streitschlichtung

Das Schiedsamt ist eine Hilfsbehörde der Hessischen Justiz und aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Landesjustizverwaltung eingebunden. Als Dienstaufsichtsbehörde für die beiden örtlichen Schiedsamtsbezirke fungiert das Amtsgericht Kirchhain.

Fragen und Antworten zu den Aufgaben und Befugnissen des Schiedsamtes finden Sie rechts bei "Dokumente".

Welche Schiedsperson ist zuständig? Grundsätzlich ist die Schiedsperson örtlich zuständig, in deren Bezirk der Antragsgegner / die Antragsgegnerin wohnt:

Schiedsamtsbezirk Kirchhain I (Kernstadt und alle Stadtteile außer Großseelheim):
Schiedsmann Reiner Schüßler, stv. Schiedsmann Jürgen Geißler

Schiedsamtsbezirk Kirchhain II (Stadtteil Großseelheim):
Schiedsmann Helmut Knäpper, stv. Schiedsmann Hans-Peter Gerber

Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen sind von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts Kirchhain auf die Dauer von 5 Jahren ernannt worden.

Seite zurück Nach oben