Kommunalwahlen 2026
Kommunalwahlen am 15. März 2026
In Hessen finden am Sonntag, dem 15. März 2026 die nächsten Kommunalwahlen statt. Bei den Wahlorganisationen in den Verwaltungen, so auch in Kirchhain, laufen die Vorbereitungen bereits an.
Für die Parteien und Wählergruppen liegt der Fokus momentan bei der Aufstellung der Listen mit den Bewerberinnen und Bewerbern. Hierzu werden die nachfolgenden Informationen gegeben, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Wie werden die Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt?
Die Aufstellung erfolgt in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei bzw. Wählergruppe. Dabei sind einige demokratische Grundregeln einzuhalten. Im Einzelnen geht es darum, dass
- mindestens drei stimmberechtigte Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer zugegen sind,
- jedes Mitglied Vorschläge machen kann,
- alle Bewerberinnen und Bewerber sich persönlich und ihre Ziele vorstellen dürfen,
- die gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen und Männern angestrebt wird,
- eine geheime Abstimmung über die Nominierung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt,
- eine Vertrauensperson und eine Stellvertretung benannt wird sowie
- eine Niederschrift der Versammlung angefertigt wird.
Der daraus resultierende Wahlvorschlag ist rechtzeitig, spätestens bis zum Montag, dem 05. Januar 2026 um 18:00 Uhr (69. Tag vor der Wahl; § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz -KWG-) im Büro des Besonderen Wahlleiters der Stadt Kirchhain im Verwaltungsgebäude Am Markt 6/8 in 35274 Kirchhain einzureichen.
Was muss ein Wahlvorschlag zwingend enthalten?
Für jeden Wahlvorschlag müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Name der Partei oder Wählergruppe und die gegebenenfalls verwendete Kurzbezeichnung
- Namen, Anschriften und Unterschrift der Vertrauensperson und ihrer Stellvertretung
Außerdem sind dem Wahlvorschlag als Anlage beizufügen:
- Liste der Bewerberinnen und Bewerber mit Angabe des Vor- und Nachnamens sowie ggf. auch des Geburtsnamens, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Geburtsort, Anschrift der Hauptwohnung
- Zustimmungserklärung aller Bewerberinnen und Bewerber
- Bescheinigung der Wählbarkeit aller Bewerberinnen und Bewerber
- Unterstützungsunterschriften - sofern notwendig! -
- Niederschrift über die Versammlung, in der der Wahlvorschlag aufgestellt wurde
Die notwendigen Vordrucke können von der Website des Landeswahlleiters für Hessen (https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/vordrucke-fuer-wahlvorschlagstraeger) heruntergeladen werden. Sie werden auf Wunsch auch in Papierform vom Büro des Besonderen Wahlleiters der Stadt Kirchhain zur Verfügung gestellt.
Wann braucht ein Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften und wie viele sind das dann?
Parteien und Wählergruppen, die nicht ununterbrochen im aktuellen kommunalen Gremium (z.B. Stadtverordnetenversammlung) oder im Hessischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertreten sind, müssen zusätzlich Unterstützungsunterschriften sammeln.
In diesem Fall gilt:
- Es sind mindestens doppelt so viele Unterschriften nötig, wie Sitze im jeweiligen kommunalen Gremium zu vergeben sind (z.B. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain: Bei 37 für das Gremium zu wählenden Mitgliedern sind somit mindestens 74 Unterstützungsunterschriften notwendig).
- Unterstützerinnen und Unterstützer eines Wahlvorschlags müssen zum Zeitpunkt ihrer Unterschrift wahlberechtigt sein.
Das entsprechende Formular für Unterstützungsunterschriften erhalten Parteien bzw. Wählergruppen nach erfolgter Bewerberaufstellung in der Nominierungsversammlung im Büro des Besonderen Wahlleiters der Stadt Kirchhain im Verwaltungsgebäude Am Markt 6/ in 35274 Kirchhain.
Welche Rollen spielen die Vertrauenspersonen?
Jede Wahlvorschlagsliste benötigt eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson; diese werden in der Nominierungsversammlung der Partei oder Wählergruppe bestimmt.
Die Vertrauenspersonen vertreten den Wahlvorschlagsträger gegenüber der Wahlleitung und tragen Verantwortung für:
- Änderungen oder Rückzug des Wahlvorschlags
- Kommunikation jeglicher Art mit der Wahlleitung
- Abgabe von verbindlichen Erklärungen gegenüber der Wahlleitung
Wer entscheidet eigentlich über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge?
Die bis zur Einreichungsfrist am Montag, dem 05. Januar 2026 um 18:00 Uhr eigegangenen und von der Besonderen Wahlleitung vorgeprüften Wahlvorschläge werden dem Wahlausschuss der Stadt Kirchhain zur abschließenden Prüfung vorgelegt; der Wahlausschuss entscheidet am 16. Januar 2025 (58. Tag vor der Wahl) über die Zulassung der Wahlvorschläge. Danach werden diese veröffentlicht.


