Kommunalwahlen 2026
Hinweise zu den Wahlbenachrichtigungen sowie zur Stimmenvergabe
Bei den Wählerinnen und Wählern sollten die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen am 15. März 2026 inzwischen eingegangen sein. Mit dem auf der Rückseite dieses Formulars abgedruckten Vordruck können dann auch Briefwahlunterlagen angefordert werden.
In den zurückliegenden Tagen haben sich sicherlich einige Wählerinnen und Wähler gefragt, wo denn die Wahlbenachrichtigungen bleiben. Gefühlt sind diese Mitteilungen früher doch schon wesentlich eher verschickt worden.
Zum Prozedere nimmt der Besondere Wahlleiter der Stadt Kirchhain, Benjamin Beule, gegenüber unserer Zeitung Stellung: „Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen sind Deutsche und EU-Bürgerinnen und -Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen ihren Hauptwohnsitz in Kirchhain haben. Das bedeutet, dass das Wählerverzeichnis erst am 02. Februar abgeschlossen werden konnte. Und auf dieser Grundlage werden die Wahlbenachrichtigungen zentral beim Gebietsrechenzentrum in Gießen gedruckt und versandt.“
Der Gesetzgeber hat den Kommunen hierfür eine Frist bis zum 21. Tag vor der Wahl gesetzt; das ist in diesem Jahr Sonntag, der 22. Februar. „Wir liegen also im vorgesehenen Zeitplan. Alle Wahlberechtigten sollten bis zum Ende dieser Woche ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wenn das in Einzelfällen nicht funktioniert hat, müssen sich die Betreffenden Anfang kommender Woche bei uns melden. Wir prüfen dann die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses“, ist Beule ganz entspannt.
Die Wahlbenachrichtigung ist wichtig, weil dort u.a. der Zeitpunkt der Wahl (Sonntag, 15. März 2026) sowie das Wahllokal, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, angegeben sind.
Bei den Kommunalwahlen haben die Wählerinnen und Wähler so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter in das jeweilige Gremium zu wählen sind.
Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain mit 37 Sitzen dürfen also bis zu 37 Stimmen vergeben werden, für die Wahl des Kreistages des Landkreises Marburg-Biedenkopf sind es sogar 81 Stimmen. Bei den Wahlen zu den zwölf Ortsbeiräten sind in Abhängigkeit von der Größe/Einwohnerzahl des Stadtteils fünf, sieben oder neun Stimmen zu vergeben.
Im Rahmen des Gesamtkontingents können jeweils bis zu drei Stimmen einer Bewerberin bzw. einem Bewerber zugeteilt werden (“Kumulieren“). Darüber hinaus ist es möglich, Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen zu vergeben (“Panaschieren“). Eine weitere Alternative besteht darin, Kandidatinnen und Kandidaten aus der vorgegebenen Liste zu streichen.
Die Wählerinnen und Wähler dürfen alle drei Varianten (“Kumulieren“, “Panaschieren“, “Streichen“) auf einem Stimmzettel miteinander kombinieren.
Der Wahlvorschlag kann aber auch unverändert angenommen werden. In diesem Fall ist lediglich eine Kennzeichnung in der Kopfleiste bei der Partei oder Wählergruppe notwendig. Damit werden alle zur Verfügung stehenden Stimmen dieser Liste zugeordnet. Jede Bewerberin und jeder Bewerber auf der betreffenden Liste erhält dann automatisch eine Stimme. Wenn weniger Bewerberinnen und Bewerber auf der Liste stehen, als Sitze zu vergeben sind, erhalten die auf dem Stimmzettel stehenden Kandidatinnen und Kandidaten von oben nach unten eine weitere Stimme. Dies geschieht so lange, bis die Höchstzahl der zu verteilenden Stimmen erreicht ist. Dabei können auf eine Bewerberin bzw. einen Bewerber wiederum bis zu maximal 3 Stimmen entfallen.
Sofern auf einer Liste weniger als ein Drittel der zu Wählenden aufgeführt ist (z.B. 37 zu wählende Stadtverordnete, aber nur elf Kandidatinnen und Kandidaten), verfallen die restlichen Stimmen.


