Anreizförderung im Rahmen des Förderprogamms "Lebendige Zentren" fördert private Maßnahmen in der Altstadt
Am 22.05.2023 trat die Förderrichtlinie für das kommunale Anreizförderprogramm „Nachhaltige und klimagerechte Gebäude- und Wohnumfeldsanierung“ in Kraft. Die Anreizförderung ist speziell an Eigentümerinnen und Eigentümer der Altstadt, Gewerbetreibende und Bewohnerinnen und Bewohner gerichtet. Die Förderrichtlinie wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro UmbauStadt im Rahmen des Fördergebietsmanagement erarbeitet.
Mit der Anreizförderung für die Altstadt Kirchhains wird das Ziel verfolgt, die nachhaltige klimagerechte Modernisierung und Instandsetzung historischer Gebäude anzustoßen. Damit soll auch in Zukunft die Altstadt Kirchhain als lebendiges Herz und gesellschaftlicher Mittelpunkt der Stadt mit attraktiven, zeitgemäßen Wohn-, Arbeits- und Einkaufsstätten weiter qualifiziert werden.
Private Eigentümer sollen angeregt werden, kleine private Einzelmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Umnutzung und barrierefreien Gestaltung von Geschäftsflächen, Wohngebäuden und Fassaden sowie zur Entsiegelung privater Freiflächen und zu klimagerechtem Bauen mit finanzieller Unterstützung durch die Fördermaßnahme umzusetzen. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf Maßnahmen, die von außen sichtbar sind und den umgebenen öffentlichen Raum aufgrund ihrer Nutzung und/oder ihres Erscheinungsbildes aufwertet.
Sanieren zum Stadtjubiläum
„Ich würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele Eigentümer das Förderprogramm annehmen und ihre Gebäude aufwerten. Gerade im Hinblick auf unser Stadtjubiläum in 2027 wäre es schön, wenn das ein oder andere Projekt aufgewertet werden würde“, so der Aufruf von Bürgermeister Hausmann.
Was wird gefördert?
- Freilegung von historischen Fachwerkfassaden und Sanierung von Fachwerkfassaden
- Grundrissänderungen, Änderungen bei Treppen, Fluren und Wegen zum Gebäude sowie energetische Ertüchtigung
- Reaktivierung von leerstehenden Geschäftsräumen im Erdgeschoss für gewerbliche, soziale, kulturelle oder gemeinschaftliche Nutzungen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit des Gebäudes und seiner Umgebung
- Klimagerechte Anpassung von gebäudebezogenen Höfen, Stellplätzen und Gärten durch Entsiegelung und Begrünung
- Begrünte Dächer, Fassaden, Wege und Stellplätze zur Verbesserung der Biodiversität
- Maßnahmen zu energetischen Ertüchtigungen (z.B. Fassadendämmung, Fenster, Dachbodendämmung, Dachsanierung
Die vollständige Auflistung und Beschreibung möglicher Maßnahmen können in der „Förderfibel Kirchhain – Förderprogramm für nachhaltige und klimagerechte Sanierungsmaßnahmen“ Förderfibel Altstadt Kirchhain nachgelesen werden.
Anträge auf Zuschüsse
Pro Grundstück kann maximal jeweils eine Maßnahme zur Modernisierung von Gebäuden sowie eine Maßnahme zur Gestaltung von Freiflächen gefördert werden. Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden werden bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit 19.999 Euro gefördert.
Um gefördert zu werden, muss das Investitionsvolumen mindestens 10.000 Euro betragen. Bei Maßnahmen zur Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen beläuft sich das minimale Investitionsvolumen auf 5.000 Euro. Wenn sowohl eine Förderung für Maßnahmen an Gebäuden als auch an Freiflächen beantragt wird, beträgt die Gesamtförderung maximal 30.000 Euro.
Förderhöhe und Antragstellung
Informationen zum Vorgehen finden Sie ebenfalls in der „Förderfibel Kirchhain – Förderprogramm für nachhaltige und klimagerechte Sanierungsmaßnahmen“ Förderfibel Altstadt Kirchhain.
Die Erstberatung zu Sanierungspotenzialen und Finanzierungsmöglichkeiten erfolgt bei der Stadt Kirchhain. Bitte laden Sie sich hierfür die Förderrichtlinie inklusive des Antragsformular Anreizförderung herunter und füllen dieses soweit möglich aus. Für den Erstkontakt bei der Stadt Kirchhain sind folgende Informationen ausreichend:
- Adresse innerhalb des Fördergebietes
- Bestandfotos
- Beschreibung der Maßnahme
- Erste Kostenannahme
- Unterschrift
Bitte schicken Sie das Antragsformular mit den oben genannten Informationen an:
Stadt Kirchhain, Fachbereich 4, Liegenschaften, Bau- und Stadtentwicklung, Fachbereichsleiter Volker Dornseif, Tel. 06422/808-200, E-Mail:[1] v.dornseif@kirchhain.de
Nach einem ersten Gespräch und der Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens seitens der Stadt Kirchhain, können Sie weitere kostenlose Beratungsleistungen und Unterstützung bei der Planung Ihres Vorhabens in Anspruch nehmen. Zu diesem Zweck hat die Stadt drei Büros mit der Aufgabe als Quartiersarchitekten betraut:
- Intergrale Planung, Ockershäuser Allee 38d, 35037 Marburg / Lahn, Tel. 06421/16780-0, E-Mail: info@integrale-planung.com
- Atelier Spitzner, Marburger Ring 30, 35274 Kirchhain, Tel. 06422/928237, E-Mail: c.spitzner@atelier-spitzner.de
- Ingenieurbüro Carsten Groß, Am Mellnauer Weg 1a, 35083 Wetter, Tel. 06423/92071, E-Mail: info@ib-cgross.de
Bei Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpartner beim Stadtbauamt der Stadt Kirchhain.
Altstadtgestaltung/Gestaltungsleitfaden
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „ISEK-Stadt Kirchhain 2030“ wurde am 17.10.2022 beschlossen. Das ISEK hat ein Bündel aus Maßnahmen entwickelt, die nach und nach angegangen werden sollen. Aus dieser Maßnahmenliste treten konkret drei Maßnahmen hervor, aus denen vielfältige Entwicklungsimpulse für die künftige Entwicklung Kirchhains ausstrahlen werden:
Die Fußgängerzone soll mehr Aufenthaltsqualität erhalten, grüner und lebendiger werden. Der Marktplatz soll noch stärker zentraler Treffpunkt und Erlebnisort werden und das Dörfchen klimagerecht neugestaltet werden.
Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als Experten des Alltags. Dementsprechend wurden die Bürgerinnen udn Bürger mit Hilfe von drei unterschiedlichen Beteiligungsformaten nach ihren Wünschen und Anregungen befragt. Dazu gab es die Möglichkeit, sich vor Ort während der Zukunftswerkstatt am 24.11.2022 und der Bürgerwerkstatt am 23.05.2023 einzubringen. Zusätzlich konnten Wünsche und Anregungen auch per Postkarte oder online über das ConceptBoard abgegeben werden.
Die Ergebnisse der Beteiligungsformate wurden im Zuge des Fördergebietsmanagements vom Büro UmbauStadt zusammengefasst und in die Gestaltungsleitlinien Altstadt Kirchhain Gestaltungsleitlinien Innenstadt übertragen. Basierend auf den Wünschen der Bevölkerung wurde die bestehende Gestaltung und Bepflanzung der Altstadt analysiert und eine Katalog entwickelt, der Gestaltungsvorgaben und -Leitlinien für zukünftige Maßnahmen in der Altstadt aufzeigt.
ISEK - Stadt Kirchhain
Was ist ein ISEK?
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (kurz: ISEK) ist der Leitfaden für die Stadtentwicklung in der in der Altstadt Kirchhain. Dafür wurden im Laufe des Verfahrens alle relevanten Aspekte untersucht und zu einem Konzept zusammengeführt, das als Grundlage für zukünftige Entscheidungen und zur Entwicklung Kirchhains herangezogen werden kann. Das ISEK gilt bis 2030 und die beschriebenen Maßnahmen innerhalb der Altstadt Kirchhains werden durch das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ gefördert.
Ziele und Aufgaben des ISEKS
Die historische Innenstadt mit ihrem denkmalgeschützten Gebäudebestand steht wie viele historische Innenstädte vor der Herausforderung, den aktuellen umfassenden Strukturwandel zu bewältigen. Gerade, weil der klassische inhabergeführte Einzelhandel zunehmend an Bedeutung verliert, müssen für historische (Fachwerk)innenstädte - wie die von Kirchhain - Maßnahmen und Konzepte entwickelt werden, die diesem Bedeutungsverlust entgegenwirken und zudem Funktionen jenseits des Einzelhandels perspektivisch vorsehen, um die Innenstadt als Wohn-, Einkaufs- und Lebensort aufzuwerten und zu (re-)aktivieren. Darüber hinaus bedarf es neuer Herangehensweisen und Förderungen im historischen (Gebäude-)Bestand, um umfassende Modernisierungs- und Anpassungsbedarfe vor allem energetisch und im Sinne des Klimaschutzes zu bewältigen.
Für eine zukunftssichere, nachhaltige Stadtentwicklung steht Kirchhain - wie viele vergleichbare Städte in sich entwickelnden Regionen - vor der Herausforderung, die wieder positiver zu bewertende demografische Entwicklung gerade für die Bewältigung der in den Innenbereichen zum Teil bestehenden Problemlagen zu nutzen. Ein wesentlicher Schlüssel hierfür liegt in der konsequenten Aufwertung und ggf. dem behutsamen Umbau der historischen Ortslagen zugunsten nachgefragter moderner Wohn- und neuer Arbeitsformen und der Profilierung der Altstadt als Treffpunkt für Jung und Alt.
Zusammenfassung
Das ISEK Stadt Kirchhain 2030 (download[1] ) wurde im Zeitraum zwischen Mai 2021 und März 2022 erarbeitet. Die Steuerung des Bearbeitungsprozesses wurde durch eine regelmäßig stattfindende Lenkungsgruppe organisiert. In dieser Schnittstelle zwischen bearbeitenden Büro UmbauStadt, dem Bürgermeister und Mitarbeitenden verschiedener Fachrichtungen der Verwaltung, wurden die Inhalte des ISEK´s abgestimmt und das breite Beteiligungskonzept strukturiert und gemeinsam durchgeführt.
Aufgrund der anhaltenden dynamischen pandemischen Lage und bestehender Kontaktbeschränkungen im Herbst 2021 und Winter 2021/2022 wurde ein hybrides Beteiligungskonzept entwickelt, welches großen Wert darauf legte, sowohl eine digitale als auch analoge Beteiligung für die Bürgerinnen und Bürger Kirchhains anzubieten.
Folgende Beteiligungsformate wurden in den Bearbeitungsprozess integriert:
07 und 08/2021 Bürgerbefragung (digitaler Fragebogen und als Beiblatt des „Kirchhainer Anzeigers“)
07/2021 – 03/2022 Conceptboard (permanente digitale „Werkstatt“)
09.09.2021 Auftaktforum und Stadtspaziergang (Vor-Ort-Termin)
12/2021 - 01/2022 Projektbewertung (digitaler Fragebogen und als Beiblatt des „Kirchhainer Anzeigers“)
20.01.2022 Zukunftsforum (Videokonferenz mit analogem Plenum im Kirchhainer Bürgerhaus als Teilnehmer)
24.11.2022 Zukunftsforum (Vor-Ort-Termin und Onlinebeteiligung über das Conceptboard)
Die durchgeführten Formate boten die Möglichkeit, eine Vielzahl an Ideen und Anregungen der Bürgerschaft aufzugreifen, die in das ISEK aufgenommen wurden. Die folgend erarbeiteten Maßnahmen konnten wiederum in den Foren und in der veröffentlichten Projektbewertung durch Interessierte kommentiert und priorisiert werden.
Ein weiteres zentrales Kennzeichen des Bearbeitungsprozesses war die intensive Beteiligung lokaler Akteure und deren Bindung an dem Umsetzungsprozess. Die regelmäßig stattfindenden Lenkungsgruppensitzungen wurden deshalb von einer „Lokalen Partnerschaft“ begleitet. Die „Lokale Partnerschaft“ wurde somit aktiv in die Projektentwicklung eingebunden.
Auf Grundlage der umfassenden Analyse des Untersuchungsgebietes sowie der kontinuierlichen Einbindung lokaler Akteurer in den Bearbeitungsprozess wurden 47 Maßnahmen für die Kirchhainer Altstadt entwickelt. Jede Maßnahme ist mindestens einem von sechs Leitbilder zugeordnet und unterliegt dem übergeordneten Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Die einzelnen Maßnahmen sind den Handlungsfeldern: Wohnen / Funktionsmischung / Öffentlicher Raum und Grün/ Energie, Klimaschutz, Sanierung / Mobilität / Engagement und Gemeinschaft zugeordnet.
Download ISEK-Broschüre