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Nutzen Sie die Bürgerfragestunde im Vorfeld von öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und kommen Sie mit der Kommunalpolitik in den Dialog

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat im Frühjahr 2024 die Einrichtung einer sogenannten Bürgerfragestunde beschlossen. Dadurch sollen die Mitbestimmungsrechte der Bürgerschaft gestärkt werden.

Eine Bürgerfragestunde wird grundsätzlich vor jeder ordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung durchgeführt. Voraussetzung sind natürlich entsprechende Fragen aus der Bürgerschaft zu allgemein interessierenden, kommunalpolitischen Themen die Stadt Kirchhain betreffen. Diese können
a) an den Magistrat,
b) an die Stadtverordnetenversammlung als Ganzes sowie
c) an einzelne oder mehrere in der Stadtverordnetenversammlung vertretene Fraktionen
gerichtet werden. Fragen an Einzelpersonen sind nicht zulässig.
Fragen zu Themen, die auf der Tagesordnung der anschließenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung stehen, sind ebenfalls nicht statthaft. Die Fragen, die maximal zwei Unterfragen enthalten dürfen, sind spätestens 14 Tage vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung schriftlich an die Stadtverordnetenvorsteherin zu richten.

Um Fragestellerinnen und Fragestellern das Verfahren zu erleichtern, ist ein entsprechender Vordruck hinterlegt, der entweder gleich online ausgefüllt oder ausgedruckt und an das Büro der Stadtverordnetenvorsteherin, Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, eingereicht werden kann. Dabei ist anzugeben, an wen sich die Frage richtet. Die Stadtverordnetenvorsteherin leitet alle von ihr als zulässig angesehenen Fragen an den Magistrat und die Fraktionen weiter. Ein mündlicher Vortrag des Fragestellers findet nicht statt. Dagegen erhalten die Fragestellerin bzw. der Fragesteller die Möglichkeit zu einer mündlichen Nachfrage. Die Zeit für die Beantwortung der Bürgerfragen wird vor jeder Stadtverordnetensitzung auf 15 Minuten begrenzt.
Eine Frage ist knapp und sachlich abzufassen, sodass gleich zu erkennen ist, worüber Auskunft gewünscht wird. Die Fragen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs vom Bürgermeister für den Magistrat, von der Stadtverordnetenvorsteherin für die Stadtverordnetenversammlung als Ganzes sowie durch die Fraktionsvorsitzenden für die jeweils betroffene Fraktion mündlich beantwortet.
Bereits aufgerufene Fragen werden auch nach Ablauf der festgesetzten Zeit beantwortet. Fragen, die in dem vorgegebenen Zeitrahmen nicht mehr aufgerufen wurden, werden innerhalb einer Woche schriftlich beantwortet. Die Antworten werden in der darauffolgenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung bekannt gegeben. Ist die Beantwortung einer Frage aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nicht in der Sitzung möglich, entscheidet der Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung möglichst noch vor der Sitzung, wie mit der Frage umgegangen wird.

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