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Vereinsförderung

Mit den Vereinsrichtlinien soll die Arbeit in den Vereinen gestärkt und anerkannt werden. Die Vereinsförderrichtlinien sind mit Wirkung vom 01. August 2017 in Kraft getreten und wurden im Jahr 2025 überarbeitet.

Vereine können verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen. Anträge sind jeweils bis zum 01. August eines Jahres beim Magistrat der Stadt Kirchhain einzureichen.

Die Vereinsförderrichtlinie sowie Vordrucke zur Antragstellung sind unter "Dokumente" abrufbar.

Wir freuen uns, dass wir mit der Neuaufstellung der Vereinsrichtlinien das ehrenamtliche Engagement fördern und wertschätzen können.

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