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Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf ausbezahlen lassen

Nr. 99400360079000

Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.

Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.

Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
 

Das Geld wird ausgezahlt nach Versand des Bescheides an Sie und nach der Rücksendung der Erklärung zum Zuwendungsbescheid durch Sie.

Regierungspräsidium Darmstadt

  • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
  • Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fortbildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
  • Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze) 
  • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
  • Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
     

Es fallen keine Kosten an.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Formulare vorhanden: Nein
 Schriftform erforderlich: Nein
 Formlose Antragsstellung möglich: Nein
 Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

 Regierungspräsidium Darmstadt

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

22.01.2024
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