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Lebenspartnerschaft
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließungen für Personen gleichen Geschlechts am 01.10.2017 können keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden.
Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese ab dem 01.10.2017 in eine Ehe umwandeln.
Die betroffenen Lebenspartner melden die beabsichtigte Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in ein Ehe beim zuständigen Standesamt.