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Verwaltung & Politik

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Sterbefälle

Die Sterbefälle werden in der Regel durch die beauftragten Bestattungsunternehmen angezeigt. Sterbefälle können aber auch durch Angehörige angezeigt werden.

 Zur Beurkundung des Sterbefalles sind folgende Urkunden erforderlich:

  • Zwingend ein Leichenschauschein des Arztes
  • War der/die Verstorbene ledig, so ist eine Geburtsurkunde  oder eine „beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister" vorzulegen.

Diese Urkunde ist bei dem Standesamt erhältlich, wo der Betreffende geboren ist.

  • War der/die Verstorbene verheiratet, so ist eine Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Heiratseintrag vorzulegen. Diese Urkunde ist bei dem Standesamt erhältlich, wo die Ehe des Verstorbenen geschlossen wurde.
  • War der/die Verstorbene geschieden, so ist zusätzlich  das rechtskräftige Scheidungsurteil oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vorzulegen.
  • War der/die Verstorbene verwitwet, so ist zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehegatten oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vorzulegen.
  • Personalausweis, ersatzweise Meldebescheinigung

Haben Sie noch weitere Fragen, dann rufen Sie uns an.

 

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