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Sterbefälle
Die Sterbefälle werden in der Regel durch die beauftragten Bestattungsunternehmen angezeigt. Sterbefälle können aber auch durch Angehörige angezeigt werden.
Zur Beurkundung des Sterbefalles sind folgende Urkunden erforderlich:
- Zwingend ein Leichenschauschein des Arztes
- War der/die Verstorbene ledig, so ist eine Geburtsurkunde oder eine „beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister" vorzulegen.
Diese Urkunde ist bei dem Standesamt erhältlich, wo der Betreffende geboren ist.
- War der/die Verstorbene verheiratet, so ist eine Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Heiratseintrag vorzulegen. Diese Urkunde ist bei dem Standesamt erhältlich, wo die Ehe des Verstorbenen geschlossen wurde.
- War der/die Verstorbene geschieden, so ist zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vorzulegen.
- War der/die Verstorbene verwitwet, so ist zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehegatten oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vorzulegen.
- Personalausweis, ersatzweise Meldebescheinigung
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