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Verwaltung & Politik

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Geburten

Bei uns melden Sie die Geburt Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder an, wenn die Entbindung im Gebiet der Stadt Kirchhain stattfand.

Sollten Sie in einer der Marburger Kliniken entbunden haben, ist das Standesamt Marburg für die Beurkundung zuständig. Die Kliniken leiten die zur Beurkundung notwendigen Unterlagen ans Standesamt Marburg weiter.

Zur Anmeldung benötigen Sie gegebenenfalls eine Eheurkunde oder eine „beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister“. Diese Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, wo Sie geheiratet haben oder sie befindet sich in Ihrem Stammbuch, das Sie bei der Eheschließung  erhalten haben.

Sie sind nicht verheiratet? Dann rufen Sie uns an!

Wir sagen Ihnen, was Sie benötigen.

Bei uns können Sie auch Erklärungen zur Vaterschaft abgeben.

Wir beraten Sie auch, welche Namensführung für das Kind/die Kinder möglich ist.

Erklärungen zum Sorgerecht können Sie nur beim zuständigen Jugendamt des Wohnortes abgeben.

 

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