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Verwaltung & Politik

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Manöverschäden

Beschädigungen, die aus Truppenübungen entstanden sind, bitten wir unverzüglich, jedoch spätestens acht Tage danach, zu melden.

Verspätet eingehende Entschädigungsanträge können gegebenenfalls wegen Fristversäumung nicht berücksichtigt werden.

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