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  • Beantragen Sie zunächst Einstiegsgeld bei der örtlich zuständigen Stelle.
  • Den Antrag können Sie persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail stellen.
  • Als Antragszeitpunkt gilt der Tag, an dem Sie gegenüber der zuständigen Stelle Ihr Interesse an der Förderung erklären.
  • Die Antragsformulare werden Ihnen zugesandt beziehungsweise bei persönlicher Vorsprache ausgehändigt (Formulare derzeit nicht im Internet).

Unternehmensgründung

Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, erstellen Sie anschließend ein Unternehmenskonzept für Ihr Vorhaben.

  • Legen Sie den Zeitpunkt für die Gründung fest und geben Sie dieses Datum bei der Gewerbeanmeldung an (bei Freiberuflern: Datum der Meldung beim Finanzamt).

HINWEIS: Mit Beginn der selbstständigen Tätigkeit endet auch Ihre Arbeitslosigkeit.

  • Nach der formalen Unternehmensgründung reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle das ausgefüllte Formular "Antrag auf Gewährung von Einstiegsgeld zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit" sowie die weiteren Unterlagen ein.

Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen möchten, reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle so bald als möglich folgende Unterlagen ein:

  • ausgefülltes Formular "Antrag auf Gewährung von Einstiegsgeld zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit" und
  • Arbeitsvertrag, aus dem das wöchentliche Stundenausmaß und die Entlohnung ersichtlich sind.

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen.

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