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Die notwendigen Unterlagen werden bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung und gleichzeitig bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die hierfür erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte, Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter "Bauen und Wohnen"


Die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden werden von allen Landkreisen, Kreisfreien und Sonderstatusstädten wahrgenommen.

  • Bauen und Wohnen
    (Hessisches Ministerium für Wirtschaft,Energie,Verkehr und Landesentwicklung)
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