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Falknerjagdschein Änderung

Nr. 99067007011000

Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

  • bereits erteilter Falknerjagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz
  • Ausweis
  • Jagdschein
  • Falknerjagdschein

§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

26.11.2022
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