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V. Nachtrag zur Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Kirchhain

Die öffentliche Bekanntmachung
„V. Nachtrag zur Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Kirchhain“
ist auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Kirchhain durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Kirchhain (www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/ Verwaltung/Bekanntmachungen) ab
Freitag, den 12.04.2024 einsehbar. Der V. Nachtrag wird damit im Sinne von § 5a der Bekanntmachungsverordnung öffentlich bekanntgemacht.
Jedermann hat das Recht, den Satzungsnachtrag während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform in Zimmer 26 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Kirchhain, 27.03.2024 DER MAGISTRAT

Olaf Hausmann
Bürgermeister

05.04.2024 
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