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BEKANNTMACHUNG der Haushaltssatzung der Stadt Kirchhain für das Haushaltsjahr 2024

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung am
11. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird


im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 45.861.303,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf -44.926.036,00 EUR
mit einem Saldo von 935.267,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.000,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR
mit einem Saldo von 1.000,00 EUR

ausgeglichen mit einem Überschuss von 936.267,00 EUR,


im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.689.858,00 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.400.221,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -4.794.405,00 EUR
mit einem Saldo von -3.394.184,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 964.000,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -1.412.085,00 EUR
mit einem Saldo von -448.085,00 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf
des Haushaltsjahres von -2.152.411,00 EUR


festgesetzt.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
964.000,00 EUR festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.510.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht in Anspruch genommen.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt
festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 430 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 430 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Für die Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100, Abs. 1, Hessische Gemeindeordnung gelten folgende Regelungen:

- Überschreitungen des Fachbereichsbudgets von bis zu 30.000,00 EUR gelten als unerheblich.
- Für investive Auszahlungen gelten Überschreitungen bis zu einem Betrag von
30.000,00 EUR und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Ansatzes als unerheblich.

In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat der Stadtverordnetenversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben.


§ 9

Die Wertgrenze für die Einhaltung der Vorgaben des § 12 GemHVO für die Veranschlagung von Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen wird auf 200.000,00 € festgelegt.
Bei Maßnahmen unter 200.000,00 € ist jedoch gemäß § 12, Abs. 3 GemHVO mindestens eine Kostenberechnung vorzulegen.

Kirchhain, 11. Dezember 2023 Der Magistrat
der Stadt Kirchhain
Olaf Hausmann, Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:


Der Landrat des Landkreises
Marburg-Biedenkopf
-Behörde der Landesverwaltung-

GENEHMIGUNG

A)
Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Kirchhain festgesetzten Kredite in Höhe von
964.000 Euro
(i. W.: Neunhundertvierundsechzigtausend Euro)

B)
Gemäß § 97a Ziffer 3 HGO i. V. m. § 102 Absatz 4 HGO genehmige ich von den in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Kirchhain festgesetzten Verpflichtungs-
ermächtigungen in Höhe von
4.510.000 Euro
(i. W.: vier Millionen fünfhundertzehntausend Euro)


Marburg, 15. Januar 2024
Jens Womelsdorf Siegel
Landrat

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom

19. bis einschließlich 27. Februar 2024

während der Dienststunden in Zimmer 22, II. Obergeschoss, Am Markt 7, öffentlich aus.

Kirchhain, 08. Februar 2024 DER MAGISTRAT
der Stadt Kirchhain
Olaf Hausmann, Bürgermeister

16.02.2024 
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