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Bauleitplanung der Stadt Kirchhain Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) »PV-Park Großseelheim« im Stadtteil Großseelheim

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 17.10.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans „PV-Park Großseelheim“ beschlossen.
Allgemeines Planungsziel der Bauleitplanung ist der Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die geplante Errichtung und einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am westlichen Siedlungsrand des Stadtteils Großseelheim.
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Großseelheim, Flur 3: Flurstücke Nrn.: 51, 52, 53 und besitzt eine Größe von ca. 5,9 ha.
Die Lage des Plangebietes sowie der räumliche Geltungsbereich gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Karten hervor.

2. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie der FNP-Änderung und einem Konzeptentwurf zur Umweltprüfung liegen im Zeitraum vom
Montag den 05.02.2024 bis einschließlich Freitag den 08.03.2024
im Rathaus der Stadt Kirchhain, Fachbereich 4 – Liegenschaften, Bau- und Stadtentwicklung, Borngasse 20, 35274 Kirchhain, während der allgemeinen Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.30 Uhr im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfsunterlagen in dem o.g. Zeitraum auch über die Homepage der Stadt Kirchhain, unter der Internetadresse:
https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/
in digitaler Form jedermann zugänglich gemacht werden.
Anregungen können im o.g. Zeitraum in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse
magistrat@kirchhain.de
oder an die nachfolgende Adresse des gem. § 4b BauGB mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragten Planungsbüros:
info@grosshausmann.de
zu übermitteln.
Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Geltungsbereich des Planungsgebietes sowie die Vorentwürfe zum Bebauungsplan und der FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).

lage
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geltungsbereich
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geltungsbereich_1
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Der Magistrat der Stadt Kirchhain, 25.01.2024



Olaf Hausmann
Bürgermeister

02.02.2024 
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