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Widmungsverfügung

Zur Klarstellung der rechtlichen Situation stellt der Magistrat fest, dass die Straße
„Im Hofacker“ im Stadtteil Kleinseelheim, Flur 8, Flurstücke 218, 2019 und 202 gemäß § 4 Abs. 1 des Hessischen Straßengesetzes vom 08. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) in der zurzeit geltenden Fassung, mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet wird.

Die gewidmete Straße wird als Gemeindestraße eingestuft (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 HStrG).

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem
Magistrat der Stadt Kirchhain - Fachbereich 3 - Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

3_Widmungsverfügung Im Hofacker Lageplan
3_Widmungsverfügung Im Hofacker Lageplan

Kirchhain, 17.02.2023

DER MAGISTRAT

Olaf Hausmann
Bürgermeister

03.03.2023 
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