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Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Kirchhain Bebauungsplan Nr. 7 »Alter Kirchweg«, Stadtteil Stausebach, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hier: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 13. Dezember 2021 über den Entwurf des Bebauungsplanes beraten und die Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziele der Planung
Planungsinhalt ist die Erschließung von Baulandpotentialen und die Schaffung von Bebauungsmöglichkeiten im Sinne der gesetzlich geforderten Innentwicklung innerhalb der Ortslage und des gebauten Bestandes. Bedingt durch die Lagesituation werden die Regelungen des § 13a BauGB über Bebauungspläne der Innenentwicklung angewandt.
Durchführung der Offenlage
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird durch Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung, Grünordnungsplan und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, durchgeführt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden nach § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt und der Öffentlichkeit in der untenstehenden Frist zugänglich gemacht:
a) auf der Internetseite der Stadt Kirchhain unter https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen,
b) im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der vorgenannten Planungsbestandteile gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 02.01.2023 bis 03.02.2023
in der Stadtverwaltung Kirchhain, Bauamt, Borngasse 20, Zimmer 25 während der folgenden Dienststunden:
Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass i.d.R. alle eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und dem hessischen Datenschutzgesetz. Sofern Einwender ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Auf die Art. 13 und 14 der DSGVO wird hingewiesen.
In der Zeit vom 02.01.2023 bis zum 03.02.2023 können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und gemäß § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB unberücksichtigt.
Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 13a Abs. 2 und 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen; § 4 c BauGB - Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen - Monitoring - ist nicht anzuwenden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht den nachstehend abgebildeten Karten. Die Karten sind kein Bestandteil der formellen Bekanntmachung.
Der Magistrat hat gem. § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro GEOplan – Ingenieur-Gesellschaft, Kirchhain, beauftragt.


Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Kirchhain
Bebauungsplan Nr. 7 „Aller Kirchweg“, Stadtteil Stausebach, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

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Kirchhain, den 06.12.2022 Der Magistrat


Olaf Hausmann
Bürgermeiste

16.12.2022 
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