IX. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain sowie X. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain Hinweisbekanntmachung
Die öffentliche Bekanntmachung des IX. Nachtrages zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain sowie der X. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain
wird ab Freitag, den 25. November 2022 unter
www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
bereitgestellt.
Der IX. Nachtrags zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain sowie der X. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain
kann darüber hinaus während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform im Fachbereich 1/Zentrale Verwaltung, Zimmer 26 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, eingesehen oder gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden.
Kirchhain, 25.11.2022
MAGISTRAT der Stadt Kirchhain
Olaf Hausmann, Bürgermeister