Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hunderassen, denen eine solche Anerkennung nicht zu Grunde liegt, sind grundsätzlich als Mischlingshunde zu bewerten. Bei Hunden, die eine Einkreuzung mit einem sogenannten „Listenhund“ vermuten lassen, ist daher die Rassezugehörigkeit festzustellen.
Dies gilbt beispielsweise für die beiden Rassen
„American Bully“ und
„Old English Bulldog“,
deren Population insgesamt landesweit zugenommen hat.
Bei diesen beiden Hunderassen handelt es sich um nicht anerkannte Hunderassen, sondern vielmehr um Hybridhunde, bei denen eine Rassefeststellung erfolgen muss.
Eine Rassefeststellung muss auch deswegen erfolgen, um festzustellen, ob es sich bei diesen Hunden jeweils um eine Kreuzung handelt, aus dem ein Hunde-Vorfahre der in Hessen gelisteten Hunderassen erkennbar ist. Auf den Verwandtschaftsgrad kommt es nicht an.
Ich bitte alle Halterinnen und Halter der beiden o.g. Hunderassen, sich kurzfristig mit meiner Behörde in Verbindung zu setzen, sofern dies nicht schon geschehen ist.
Meine Behörde ist zuständig für die Durchführung der Hessischen Hundeverordnung im Gebiet der Städte Kirchhain, Rauschenberg, Neustadt (Hessen) und der Gemeinde Wohratal.
Das mit der Rassefeststellung verbundene Procedere wird grundsätzlich im persönlichen Gespräch erörtert – Beratungstermine werden individuell vereinbart.
Ansprechpartner: Herr Schneider, Tel. 06422 / 808-143, Email: sicherheit@kirchhain.de
VDH = Verband für das Deutsche Hundewesen
FCI = Fédération Cynologique Internationale
Der Bürgermeister der Stadt Kirchhain
für den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk Ostkreis
Kirchhain, 13.10.2022
Olaf Hausmann, Bürgermeister