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Pflege von Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen

Gem. den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Stadt Kirchhain ist jede Grabstätte so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck sowie die Würde des Ortes und die Pietät gewahrt werden.

Bei durchgeführten Besichtigungen auf den Friedhöfen der Stadt Kirchhain wurde wiederholt festgestellt, dass sich einige Grabstätten in einem ungepflegten, einige leider auch in einem verwahrlosten Zustand befinden.

Wir erinnern hiermit an die Verpflichtung zur Grabpflege und fordern die Nutzungsberechtigen der betroffenen Grabstätten auf, diese ordnungsgemäß herzurichten.
Es werden erneut Kontrollen auf den Friedhöfen durchgeführt. Danach wird den Nutzungsberechtigten schriftlich eine Frist zur Erledigung der erforderlichen Arbeiten gesetzt.

Eine Vernachlässigung der Grabpflege kann zum Entzug des Grabnutzungsrechtes führen.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, Grabstätten auch vor Ablauf der Nutzungszeit bzw. Ruhezeit einebnen zu lassen (sh. Bekanntmachung 24.06. und 01.07.2022).

Bei Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Tel. Nr. 06422 / 808-144 gerne zur Verfügung.


Kirchhain, 29. Juni 2022 DER MAGISTRAT


Olaf Hausmann, Bürgermeister

08.07.2022 
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