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Bauleitplanung der Stadt Kirchhain Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans »PV-FFA Kleinseelheim« im Stadtteil Kleinseelheim

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Bauge-setzbuch (BauGB)

Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Konzeptentwurf zur Umweltprüfung liegt im Zeitraum vom
Montag den 30.05.2022 bis einschließlich Freitag den 01.07.2022
im Rathaus der Stadt Kirchhain, Fachbereich 4 – Liegenschaften, Bau- und Stadtentwicklung, Borngasse 20, 35274 Kirchhain, während der allgemeinen Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.30 Uhr im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfsunterlagen in dem o.g. Zeitraum auch über die Homepage der Stadt Kirchhain https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/ und über zentrales Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de in digitaler Form jedermann zugänglich gemacht werden.
Anregungen können im o.g. Zeitraum (Montag den 30.05.2022 bis einschließlich Freitag den 01.07.2022) in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse: magistrat@kirchhain.de zu übermitteln.
Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Geltungsbereich des Planungsgebietes sowie der Vorentwurf gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).

pvffa_kleinseelheim
pvffa_kleinseelheim


Magistrat der Stadt Kirchhain, 10.05.2022


Olaf Hausmann
Bürgermeister

20.05.2022 
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