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Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Kirchhain Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 »Alter Kirchweg«, Stadtteil Staubebach, im beschleunig-ten Verfahren nach § 13a BauGB hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alter Kirchweg“ im Stadtteil Stausebach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 8 und 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich der Planung befindet sich inmitten von Stausebach, umringt von der vorhandenen Bebauung. Derzeit handelt es sich bei der Baufläche um eine ungenutzte landwirtschaftliche Fläche. Geplant ist die Schaffung von vier Baugrundstücken für zukünftige Wohnnutzung. Wegen der räumlichen Lage wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewandt.
Die Bekanntmachung der Offenlege erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht den nachstehend abgebildeten Karten. Die Karten sind kein Bestandteil der formellen Bekanntmachung.
Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Kirchhain
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alter Kirchweg“, Stadtteil Staubebach, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

alterkirchweg
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Kirchhain, den 25.02.2022 Der Magistrat


Olaf Hausmann
Bürgermeister

04.03.2022 
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