Kommunalwahlen im Lande Hessen am 14. März 2021 in der Stadt Kirchhain - Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung
Herr Olaf Hausmann, Clara-Schumann-Straße 10, 35274 Kirchhain, Wahlvorschlag der SPD, hat sein Mandat nicht angenommen, da er gemäß § 37 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) an der Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung gehindert ist.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der zur Zeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der SPD
Herr Wolfgang Budde
Amselweg 14
35274 Kirchhain
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain nach.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person der Stadt Kirchhain binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Kirchhain in Zimmer 26 des Verwaltungsgebäudes Am Markt 6/8 in 35274 Kirchhain einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Kirchhain, den 12.04.2021
DER GEMEINDEWAHLLEITER
der Stadt Kirchhain
Lossin
Besonderer Gemeindewahlleiter