elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
Nr. 99008004063002Sie können den gesperrten elektronischen Identitätsnachweis bzw. die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Die Entsperrung des Ausweises kann sowohl von der ausstellenden als auch von der für Ihren Wohnort zuständigen Personalausweisbehörde entgegengenommen werden. Die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber ist dort zweifelsfrei zu identifizieren. Da nur die ausstellende Behörde das Personalausweisregister führt und die Entsperrung durchführen kann, ist sie von der zuständigen Behörde zu informieren.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Personalausweis
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde