Sprungziele
Seiteninhalt
05.07.2019

Verkehrssituation »Gewerbegebiet Ost«

Mit Bau der Straße „Sonnenallee“ wurde eine weitere verkehrliche Anbindung an das Gewerbegebiet Ost errichtet.

Nach Eröffnung des in der Straße „Sonnenallee“ befindlichen Schnellrestaurants musste die Straßenverkehrsbehörde feststellen, dass insbesondere Fußgänger die Niederrheinische Straße in Richtung der Straße „Sonnenallee“ als fußläufige Verbindung zum dort befindlichen Schnellrestaurant nutzen. Hierbei handelt es sich um eine Kreisstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Ein Gehweg ist nicht vorhanden.

Aufgrund der durch die Straßenverkehrsbehörde gemachten Feststellungen sowie durch einige Hinweise aus der Bevölkerung hat die Straßenverkehrsbehörde bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation getroffen.

Die Straße „In den Steinen“ wurde im Hinblick auf den besseren Schutz für Fußgänger und Radfahrer für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Es werden nur noch landwirtschaftlicher Verkehr und Radfahrer zugelassen.
Die Anwohner erhalten eine Ausnahmegenehmigung, damit sie ihre Grundstücke erreichen können.

Weiterhin wird in Kürze eine Temporeduzierung auf 50 km/h auf dem Teilstück der Niederrheinische Straße (K14) und der Einmündung in die Straße „Sonnenallee“ eingerichtet.

Die Straßenverkehrsbehörde bittet alle Fußgänger eindringlich nicht die Kreisstraße, sondern die Straße „In den Steinen“ als fußläufige Verbindung in Richtung Gewerbegebiet Ost zu nutzen. Der Fahrzeugverkehr wird gebeten, das Durchfahrtsverbot in der Straße „In den Steinen“ zu beachten und die neue Verkehrsanbindung an das Gewerbegebiet Ost über die Straße „Sonnenallee“ zu nutzen.

Auch das ansässige Schnellrestaurant begrüßt ausdrücklich die Maßnahmen der Verkehrsbehörde und wird durch eigene Maßnahmen in Form von Hinweisbeschilderungen und Flyern auf die fußläufige Erreichbarkeit hinweisen.

Neben dem Appell an alle Fußgänger, die fußläufige Verbindung über die Straße „In den Steinen“ zu nutzen, kündigte Bürgermeister Hausmann an, dass die Einhaltung des Durchfahrtsverbotes durch die städtischen Ordnungskräfte konsequent kontrolliert und festgestellte Verstöße geahndet werden.

Seite zurück Nach oben