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12.04.2024

V. Nachtrag zur Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Kirchhain

Gemäß §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90), sowie der §§ 1 - 5a, 9 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582) hat die Stadtverordneten-versammlung der Stadt Kirchhain in ihrer Sitzung am 25.03.2024 nachstehenden
V. Nachtrag
beschlossen:


Artikel 1

§ 3 „Eintrittskarten" erhält unter Ziffer 2 folgende Fassung:

2. Saisonbadekarten:
Die Saisonbadekarte ist personenbezogen und gültig für die jeweilige Freibadsaison.
2.1. Saisonbadekarten
a) Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr zahlen keinen Eintritt.
b) Kinder und Jugendliche von 11 bis 17 Jahren 30,00 EUR
sowie begünstigte Personen nach § 2 (2) dieser Satzung
c) Erwachsene 60,00 EUR

2.2 Familien-Saisonbadekarten
Ausgehändigt wird eine Familien-Saisonbadekarte mit Vermerk der Karten-nutzungsberechtigten.
Gebühren je vermerkter nutzungsberechtigter Person:
a) Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr zahlen keinen Eintritt.
b) Kinder und Jugendliche von 11 bis 17 Jahren 20,00 EUR
c) Erwachsene 45,00 EUR
d) Das dritte (jüngste) Kind und jedes weitere Kind einer
Familie zahlt keinen Eintritt.


Artikel 2

Die V. Nachtrag zur Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Kirchhain wird gemäß § 7 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Kirchhain durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Kirchhain im Sinne von § 5a der Bekanntmachungsverordnung unter www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht. Er tritt am Tage nach der Bereitstellung in Kraft.


Kirchhain, den 27.03.2024 Der Magistrat

Olaf Hausmann
Bürgermeister

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