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15.07.2020

Urlaubsreisen in Corona-Zeiten : Wichtige Quarantänebestimmungen für Rückreisende

Für sogenannte Risikogebiete für Infektionen mit SARS-CoV-2 gelten besondere Bestimmungen für die Heimreise (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html).

Personen, die aus einem ausgewiesenen Risikogebiet nach Hessen einreisen, sind dazu verpflichtet, sich in eine zweiwöchige Quarantäne zu begeben. Das gilt auch, wenn eine Person zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist ist.

Es gibt Ausnahmen für bestimmte Personen- und Berufsgruppen, sofern sie keine Symptome aufweisen, die auf eine COVID-19 Erkrankung hinweisen. Von der Quarantänepflicht befreit werden können zudem Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorhanden sind, und dieses dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Das dafür notwendige ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden ist. Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens 14 Tage nach Einreise aufzubewahren.

Wie lange gilt die Verordnung?
Bis voraussichtlich Sonntag, 16. August

Wer muss in Quarantäne?
Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland nach Hessen einreisen und sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet für Infektionen mit SARS-CoV-2 aufgehalten haben.

Was bedeutet die Quarantäne?
Die Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten.

Wo müssen sich diese Personen melden?
Unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt (Landkreis Marburg-Biedenkopf).

Für wen gibt es Ausnahmen?
• U.a. für Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen; diese haben das Gebiet Hessens auf unmittelbarem Weg zu verlassen. Die hierfür erforderliche Durchreise durch das Gebiet Hessens ist hierbei gestattet.
Wichtig:
Die Ausnahmen gelten nur soweit die dort bezeichneten Personen keine COVID-19-Symptome aufweisen.

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