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Stellenausschreibungen

Leitung des Fachdienstes »Infrastrukturelles Gebäudemanagement« (m/w/d)

Zur Nachfolgeregelung ist in unserem Fachbereich 4 zum 01.01.2025 die

Leitung des Fachdienstes „Infrastrukturelles Gebäudemanagement“ (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.

Der Aufgabenbereich beinhaltet im Wesentlichen:

• Gebäudewirtschaft: Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen nicht nur einfacher Art einschließlich Massen-, Kosten- und bei Vorliegen der berufliche Ausbildung von statischen Berechnungen und Verdingungsunterlagen, Bearbeitung der damit zusammenhängenden laufenden technischen Angelegenheiten – auch im technischen Rechnungswesen-, örtliche Leitung oder Mitwirkung bei der Leitung von Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung soweit nicht an externe Dritte vergeben.
• Gebäudemanagement der städtischen Liegenschaften: Unterhaltung/Betrieb und Bewirtschaftung von städtischen Gebäuden und Räumen und deren technischen Anlagen –soweit nicht an externe Dritte vergeben, Vermietung von städtischen Gebäuden und Räumen für interne und externe Nutzer.
• Leitung des Fachdienstes
• Projektorientierte Kostenprüfung im Hinblick auf Haushalts-, Finanz- und Investitionsdaten
• Generierung von Anträgen auf Fördermittel und Darstellung der Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanungen in Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung

Anforderungen:

• Abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen, Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau (TH/FH) oder im Bereich Architektur oder staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Hochbau
• Berufserfahrungen insbesondere im Projektmanagement sind von Vorteil
• Führungs- und Sozialkompetenz, Teamfähigkeit, Entscheidungsbereitschaft und Durchsetzungsvermögen
• Abgeschlossene Qualifizierungsmaßnahme für Führungskräfte sowie Erfahrungen in Mitarbeiterführung sind von Vorteil
• Hohes Maß an Eigeninitiative, Konfliktfähigkeit, Flexibilität, analytisches und innovatives Denken
• Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den städtischen Gremien

Die Vergütung erfolgt nach der Bedeutung der Stelle sowie nach persönlicher Qualifikation und Berufserfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Bewerbungen von qualifizierten Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.

Die Stadt Kirchhain begrüßt und fördert nachhaltig das Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr. Sofern Sie Mitglied in einer Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr sind, bitten wir Sie, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Die Bereitschaft zum aktiven Dienst in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kirchhain ist – insbesondere zur Stärkung der Tagesalarmsicherheit – wünschenswert.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, und Zeugniskopien) bitten wir bis zum 15.05.2024 online über unser Bewerbungsformular einzureichen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 06422/808-175 zur Verfügung.

Kirchhain, 11. April 2024

DER MAGISTRAT
Olaf Hausmann, Bürgermeister

Ordnungspolizeibeamtin/-beamten (m/w/d)

Stellenausschreibung

Sie haben Interesse an spannenden Aufgaben, möchten gerne in einem engagierten Team mitarbeiten, dann haben wir hier genau das Richtige für Sie.

Zur Verstärkung unseres Teams bei der Ordnungspolizei suchen wir für den Einsatz im gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk Ostkreis zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Ordnungspolizeibeamtin / Ordnungspolizeibeamten (m/w/d)

für eine unbefristete Einstellung. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.

Der Aufgabenbereich beinhaltet im Wesentlichen:

●    Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs unter Einsatz spezieller Technik

●    Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, einschl. Berichtswesen

      und Teilnahme an Gerichtsverhandlungen (Zeuge)

●    Einleitung von Abschleppmaßnahmen

●    Verkehrsregelung bei besonderen Verkehrslagen

●   Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B. im Vollzug der

     Hessischen Hundeverordnung

●   Einsatz bei (Groß-)Veranstaltungen

●    Kooperative Zusammenarbeit mit den Helferinnen und Helfern des Freiwilligen Polizeidienstes

●    Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in sicherheits- und ordnungsrechtlichen Fragen

Das Arbeitsgebiet erstreckt sich auf die Städte und Gemeinden Kirchhain, Neustadt (Hessen), Rauschenberg und Wohratal. Zentraler Dienstort ist Kirchhain. Die Tätigkeit findet überwiegend im Außendienst statt.

Anforderungen:

●    Ausbildungsanforderung

      - abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung als Verwaltungs(fach)angestellte/r, in einem verwaltungsnahen kaufmännischen oder ähnlichen Beruf (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte(r), Notarfachangestellte(r), Sicherheitsgewerbe, Bürokaufmann/-frau usw.)

        und

      - abgeschlossene Ausbildung zur Ordnungspolizeibeamtin / zum Ordnungspolizeibeamten. Der dazu nötige Sonderlehrgang mit rund 230 Unterrichtsstunden beim Hessischen Verwaltungsschulverband (mit Prüfung) kann innerhalb einer Frist von einem Jahr
        nachgeholt werden.

●    Gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse

●    Fahrerlaubnis Klasse B

●    Flexibilität in der Gestaltung der Arbeitszeit und im Aufgabenbereich (Einsatzzeiten u.a. abends, nachts und an Wochenenden sowie an Sonn- und Feiertagen)

Selbstverständlich sollte sein:

●    Sicheres und repräsentatives Auftreten, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen, freundlicher Umgang

      mit den Bürgerinnen und Bürgern bei interkultureller Kompetenz

●    Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit (Deeskalationsprinzip)

●    Hohe Bereitschaft zur fachlichen Fortbildung, insbesondere Teilnahme an Sonderlehrgängen, die für die Berufsausübung erforderlich sind

●    ausgeprägte Teamfähigkeit und eigenständiges Arbeiten

●    Gute PC-Kenntnisse (MS Office)

●    Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung, einschl. Tragen und Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen (ausgenommen Schusswaffen) muss selbstverständlich sein

Zu Ordnungspolizeibeamtinnen und Ordnungspolizeibeamten dürfen nur Personen bestellt werden, die persönlich zuverlässig und geeignet sind, bestimmte Aufgaben der Gefahrenabwehr oder hilfsweise bestimmte polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. Sie sollen mindestens 21 Jahre alt sein und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihrem bisherigen Verhalten die Gewähr dafür bieten, dass sie von ihren Befugnissen keinen unzulässigen Gebrauch machen. Geeignet sind nur solche Personen, die körperlich und geistig in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen.

Dies ist vor der Einstellung durch ein amts- oder betriebsärztliches Gutachten feststellen zu lassen.

Gesucht werden kontaktfreudige Persönlichkeiten mit technischem Verständnis und Geschick. Der Umgang mit den Bürgern und ihre freundliche Behandlung, selbstsicheres und freundliches Auftreten, gute Formen der Konfliktregelung nach den Deeskalationsprinzipien sowie das äußere Erscheinungsbild gehören zu den wichtigsten Anforderungen und werden bei der Auswahl ebenso wie eine erweiterte soziale, interkulturelle Kompetenz und ehrenamtliches Engagement besonders gewichtet.

Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.

Die Stadt Kirchhain begrüßt und fördert nachhaltig das ehrenamtliche Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr.

Die Bereitschaft zum aktiven Dienst in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kirchhain ist – insbesondere zur Stärkung der Tagesalarmsicherheit – wünschenswert.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf und Zeugniskopien) bitten wir bis zum 21. Mai 2024 online einzureichen Online-Bewerbung

Für Fragen steht Ihnen unsere Personalverwaltung (Tel. 06422/808-175) gerne zur Verfügung.

Kirchhain, 03. Mai 2024

DER MAGISTRAT

Olaf Hausmann, Bürgermeister

Hauswirtschaftlicher Helfer (m/w/d)

Die Stadt Kirchhain sucht zum 01.08.2024 für ihre Kindertagesstätte „Alsfelder Straße“ eine*n hauswirtschaftliche*n Helfer*in (m/w/d) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 13,5 Stunden.

Wenn Sie aufgeschlossen, leistungsbereit, flexibel und teamfähig sind, dann sollten Sie sich bei uns bewerben.

Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.

Die Stadt Kirchhain begrüßt und fördert nachhaltig das Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr. Sofern Sie Mitglied in einer Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr sind, bitten wir Sie, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Die Bereitschaft zum aktiven Dienst in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kirchhain ist – insbesondere zur Stärkung der Tagesalarmsicherheit – wünschenswert.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, und Zeugniskopien) bitten wir bis zum 06.05.2024 online über unser Bewerbungsportal  einzureichen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 06422/808-175 zur Verfügung.

Kirchhain, 25.04.2024                                                       

DER MAGISTRAT

Olaf Hausmann,  Bürgermeister

Pädagogische Fachkräfte (m/w/d)

Die Stadt Kirchhain sucht für ihre Kindertageseinrichtungen


pädagogische Fachkräfte (m/w/d)


in Teil- und Vollzeit. Sowohl im U3- als auch im Ü3-Bereich sind Stellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 39 Stunden zu besetzen.

Voraussetzung für die Einstellung ist eine abgeschlossene Ausbildung mit der staatlichen Anerkennung als Erzieher/in bzw. ein sonstiger anerkannter Abschluss gemäß § 25 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) für eine Tätigkeit als pädagogische Fachkraft in einer Tageseinrichtung für Kinder. Darüber hinaus erwarten wir fundierte fachliche und soziale Kompetenz nach den Grundprinzipien des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans, eine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise, einen liebevollen, fürsorglichen und partizipativen Umgang mit den Kindern, Kooperation und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Familien und Teamkolleg/innen sowie die Bereitschaft zur fachlichen Aus- und Fortbildung. Wenn Sie aufgeschlossen, leistungsbereit, flexibel und teamfähig sind, dann sollten Sie sich bei uns bewerben

Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
Ehrenamtliches Engagement ist uns wichtig, im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können ggf. im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Nachweis über einen vollständigen Impfschutz nach dem Masernschutzgesetz) bitten wir online über unser Bewerbungsformular einzureichen.

Mit der Abgabe der Bewerbung willigen Sie in die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Die gespeicherten Daten werden nach Abschluss des Verfahrens unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Fachbereichsleitung (06422 / 808-173 bzw. -171) sowie der Personalservice (06422 / 808-126 bzw. -175) zur Verfügung. Gerne können Sie sich vorab auf der Homepage der Stadt Kirchhain über die in unserer Trägerschaft liegenden Kinderbetreuungseinrichtungen informieren.

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