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16.06.2020

Stärkere Kontrollen in der Fußgängerzone - Stadt verhängt künftig Bußgelder

Täglich ist zu beobachten, dass die Kirchhainer Fußgängerzone als Durchfahrtsstraße sowie zum Parken „missbraucht“ wird.

Die Beschilderung am Ende und Anfang der Fußgängerzone ist eindeutig. Alle Autofahrer sollten sich damit auskennen und die Regelungen auch befolgen. Danach ist die Fußgängerzone grundsätzlich für jeglichen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Lediglich zu bestimmten Zeiten (montags bis freitags von 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie samstags von 06.00 Uhr bis 09.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr) darf der gesperrte Bereich ausschließlich zu Lieferzwecken zum Be- und Entladen befahren werden.
Leider ist jedoch zu beobachten, dass die Zeiten nicht eingehalten werden. Auch private Pkw-Fahrer werden immer häufiger beim Durchfahren der verkehrsberuhigten Straße beobachtet.

Die Stadt wird deshalb wieder verstärkt Kontrollen durchführen und auch Bußgelder verhängen.
Wer in die Fußgängerzone fährt und sein Fahrzeug dort abstellt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Verwarnungsgeld zwischen 50,00 Euro und 55,00 Euro rechnen.

Aber nicht nur die Autofahrer werden künftig von den Ordnungshütern der Stadt kontrolliert und aufgeschrieben. Auch das Befahren mit dem Fahrrad ist in der Kirchhainer Bahnhofstraße verboten und wird künftig geahndet (Verwarnungsgeld zwischen 25,00 Euro und 35,00 Euro).

„Wir wollen den Charakter der Fußgängerzone erhalten und die Aufenthaltsqualität für die Besucher und Besucherinnen stärken. Gerade jetzt, wo die Außengastronomie verstärkt stattfindet. Wir haben bereits im letzten Jahr für die Anlieferdienste die Be- und Entladezeiten verbessert auch um die Gewerbetreibenden zu unterstützen. Wenn sich alle an die Regeln halten, ist die Fußgängerzone in unserer Stadt ein attraktiver Aufenthaltsort“ so die klare Aussage von Bürgermeister Olaf Hausmann.

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