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31.03.2023

Planfeststellungsverfahren zur Zulassung des 2. Nachtrags zum Rahmenbetriebsplan des Quarzsandtagebaus Herrmann für die Erweiterung Nord-West der Kieswerk Herrmann GmbH & Co. KG in der Stadt Kirchhain, Gemarkung Niederwald, Flur 10

Öffentliche Bekanntmachung über den Abschluss des Verfahrens durch Rücknahme des Antrages durch die Kieswerk Herrmann GmbH & Co. KG gemäß § 74 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 69 Abs. 3 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG).
Die Firma Kieswerk Herrmann GmbH & Co. KG hatte die Erweiterung des Quarzsand- und Kiestagebaus Herrmann in den Flurstücken 19(tw), 20(tw), 22(tw), 23 bis 25, 37 bis 40, 99 und 101(tw) der Flur 10 in der Gemarkung Niederwald, geplant.
Für dieses Verfahren war eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, so dass nach § 52 Abs. 2a des Bundesberggesetzes (BBergG) die Vorlage eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen war.
Die Kieswerk Hermann GmbH & Co. KG hat den Antrag auf Planfeststellung mit Schreiben vom 09.11.2022 zurückgenommen, sodass die Erweiterung nicht realisiert wird und das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist.
Zuständige Behörde für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist nach § 142 BBergG in Verbindung mit § 187 Satz 1 des Allgemeinen Berggesetzes für das Land Hessen und § 1 der Bergrechtlichen Zuständigkeits- und Anerkennungsverordnung – BergZAV, das Regierungspräsidium Gießen als Bergbehörde.
Wird das Verfahren auf andere Weise abgeschlossen, so sind die Beteiligten gemäß § 74 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 69 Abs. 3 S. 1, 2 HVwVfG hiervon zu benachrichtigen. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens durch Antragsrücknahme der Firma Kieswerk Herrmann GmbH & Co. KG wird hiermit gemäß § 69 Abs. 3 S. 2 HVwVfG öffentlich bekannt gemacht.

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