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23.06.2023

Parken auf E-Parkplätzen

Das Parken auf einem E-Parkplatz ist nicht immer kostenlos, die Gemeinden und Städte bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen auf einem E-Parkplatz kostenlos geparkt werden kann. Oft gibt es auch hier eine Parkraumbewirtschaftung, wie auch in Kirchhain.

In Kirchhain dürfen E-Autos an den Ladesäulen nur während des Ladevorgangs stehen und dabei auch nicht die Höchstparkdauer von 3 Stunden überschreiten. Eine Parkscheibe ist zu benutzen.
Leider kommt es immer wieder vor, dass die Parkdauer überschritten wird. Wir möchten die Fahrzeughalter auffordern, die Parkdauer einzuhalten, um auch anderen Autobesitzern die Möglichkeit zum Aufladen zu geben.

Außerhalb der E-Parkplätze müssen E-Autofahrer sich an die gleichen Vorschriften halten, wie alle anderen Fahrzeugführer, entweder Parkscheibe auslegen oder Parkschein ziehen. Die Beschilderung ist in jedem Fall wichtig und sollte nicht ignoriert werden.

Wenn unberechtigter Weise auf einem E-Parkplatz geparkt wird, droht ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.

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