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25.02.2022

Ordnungsbehörden im Ostkreis arbeiten enger zusammen - Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) erfolgreich vereinbart

Eine Gemeinde und drei Städte im Ostkreis bestreiten gemeinsam einen neuen Weg im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ).
Von Kirchhain aus werden künftig verschiedene Ordnungsaufgaben zentral geregelt. Neben Kirchhain sind auch die Städte Neustadt (Hessen), Rauschenberg sowie die Gemeinde Wohratal mit im Boot.

Die Städte Kirchhain, Rauschenberg und die Gemeinde Wohratal bilden aktuell einen gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk. Die Zusammenarbeit wurde nach einer mehrjährigen Pause Anfang 2012 wieder aufgenommen. Aufgrund fehlenden Personals konnte die Aufgabenbewältigung im Rahmen der Verkehrsüberwachung jedoch nicht mehr konsequent und flächendeckend sichergestellt werden.

„Das wird jetzt wieder anders“, verspricht Kirchhains Bürgermeister Olaf Hausmann. Olaf Hausmann und seine Amtskollegen Thomas Groll (Neustadt), Michael Emmerich (Rauschenberg) und Heiko Dawedeit (Wohratal) stehen in regelmäßigem Dialog, um die gemeinsamen Aufgabenwahrnehmungen im Ostkreis zu schultern und dadurch die „Schlagkraft zu erhöhen“, erklärt Bürgermeister Thomas Groll bei dem Termin.

Neue Kooperation mit neuen Aufgaben
Unter der Federführung des Fachbereichs „Sicherheit und Ordnung“ der Stadt Kirchhain wurde in den letzten Monaten eine neue strategische Ausrichtung kommunaler Ordnungsaufgaben vorangebracht. Mit der Stadt Neustadt (Hessen) tritt eine weitere Kommune dem Ordnungsbehörden-Verbund bei.

Die neue Interkommunale Zusammenarbeit startet zum 01.07.2022, wird sich schrittweise entwickeln und neben der Verkehrsüberwachung (ruhender und fließender Verkehr; mit Ausnahme der stationären Messanlagen in Rauschenberg) auch die Aufgabenstellung „Gefährliche Hunde“ nach der Hessischen Hundeverordnung sowie die zentrale Bearbeitung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (z.B. nach Abfallrecht, Melderecht, Lärm, Ortssatzungen etc.) beinhalten.
Die Steuerung und Verantwortung für die Kooperation liegt wie bisher bei der Stadt Kirchhain.

Perspektivisch besteht die Möglichkeit der Zuordnung weiterer Aufgaben und der Beitritt weiterer Kommunen.
Die Verrechnung der Aufwendungen und Erträge erfolgt nach dem Größenverhältnis und der Aufgabenwahrnehmung anteilig durch alle vier Kommunen:

• Stadt Kirchhain = 50 %
• Stadt Neustadt (Hessen) = 30 %
• Stadt Rauschenberg = 15 %
• Gemeinde Wohratal = 5 %

Inzwischen haben alle vier Gemeindevertretungen dem Vorhaben zugestimmt und „grünes Licht“ für die Kooperation im Ostkreis gegeben.
Die entsprechenden Verträge wurden kürzlich von den Bürgermeistern und deren Stellvertretern unterzeichnet.

Aufgrund von gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen müssen jeweils ein gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk und ein gemeinsamer Verwaltungsbehördenbezirk gebildet werden, denn:
Bestimmte Aufgaben sind in Hessen den Bürgermeistern in ihrer Eigenschaft als örtliche Ordnungsbehörde zugewiesen; andere wiederum den Verwaltungsorganen der Gemeinden, sprich den Magistraten bzw. Gemeindevorständen.

Eine formale Hürde muss das Projekt noch nehmen
Aufgrund der Übertragung der gemeinsamen örtlichen Zuständigkeit auf die Stadt Kirchhain muss das Regierungspräsidium Gießen dazu eine förmliche Anordnung erlassen. Diese ist auf den Weg gebracht und wird in den nächsten Wochen erwartet und im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht.

„Mit diesem IKZ-Projekt haben wir einen weiteren großen Schritt gemacht, hier im Ostkreis gemeindeübergreifend bestimmte Aufgaben zu bündeln und zu erledigen“, freut sich Olaf Hausmann, der sich künftig für den „Gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk Ostkreis“ und den „Gemeinsamen Verwaltungsbehördenbezirk Ostkreis“ verantwortlich zeichnet.

Foto: Stadt Kirchhain

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