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14.12.2020

Maskenpflicht in der Innenstadt

In der Kirchhainer Innenstadt gilt: Maske aufziehen!

Ohne Maske geht künftig in der Kirchhainer Innenstadt (fast) nichts mehr. Zumindest dann, wenn man sich in der Fußgängerzonen bewegen möchte. Die Stadt Kirchhain verschärft ihre Corona-Beschränkungen, um den leider immer weiter steigenden Infektionszahlen entgegenzuwirken.

Gemäß den Bestimmungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungs-Verordnung gilt folgendes:

„Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen während des Aufenthaltes auf stark frequentierten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel, sofern dort eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann, insbesondere auf Parkplätzen sowie in Fußgängerzonen und an Verkehrsknotenpunkten. Eine Maskenpflicht besteht ebenfalls auf Wochenmärkten.“

Generelle Maskenpflicht in bestimmten Bereichen

Um eine einheitliche Regelung herbeizuführen (wo beginnt und wo endet die Maskenpflicht), hat der Magistrat der Stadt Kirchhain festgelegt, dass ab sofort in folgenden Bereichen eine generelle Maskenpflicht umgesetzt wird:

  • Bahnhofsvorplatz
  • Fußgängerzone
  • Marktplatz

Warum das Ganze ?

a)     Beim Wochenmarkt gilt die Maskenpflicht schon länger. Besucher der Fußgängerzone sind jedoch irritiert, wo die Pflicht beginnt und endet, wenn sie einfach nur durch den Wochenmarkt durchlaufen, dort aber nicht einkaufen möchten.

b)     Personen halten Abstände teileweise nicht ein, wenn Sie z.B. queren, vor Geschäften warten oder sich die Warenauslagen ansehen.

c)     Die  Maskenpflicht gilt seit 01.12.2020 nicht nur in, sondern auch vor den Geschäften. Somit also auch in Teilen der Fußgängerzone.

d)     Vor dem Rathaus und der Post am Marktplatz bilden sich täglich Warteschlangen zu den Öffnungszeiten.

Der Magistrat sieht u.a. aus vorgenannten Gründen einen Regelungsbedarf für die Innenstadt, um das Infektionsrisiko zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger weiter zu minimieren.

Eine entsprechende hinweisende Beschilderung wird in Kürze aufgestellt. Die städtische Ordnungsbehörde ist beauftragt, die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren und bei Verstößen Bußgeldverfahren einzuleiten.

Bürgermeister Hausmann appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die Maskenpflicht einzuhalten. Die Einschränkungen durch die Corona-Regeln im Alltag seien allen bewusst. Dennoch dürfe niemand nachlassen in einer Phase, in der das Infektionsgeschehen um uns herum langsam aber stetig steigt. „Es ist wichtig, dass wir uns alle konsequent an die Regeln halten. Dadurch sorgen wir für hohen Schutz bei möglichst viel Normalität und bewältigen gemeinsam die Corona-Pandemie in unserer Stadt und im Landkreis“, so der Aufruf des Bürgermeisters.

Grafik: Stadt Kirchhain

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