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11.02.2020

Kein Raum für Rechtsextremisten: Das Innenministerium und der Gaststättenverband informieren Vermieter in Hessen

Immer wieder versuchen insbesondere Rechtsextremisten Räumlichkeiten zu mieten, um dort Balladenabende, Konzerte oder zum Beispiel Sonnenwendfeiern zu begehen. Sobald die Sicherheitsbehörden von einem solchen Vorhaben erfahren, werden alle rechtlich möglichen Maßnahmen eingeleitet, um diese Veranstaltungen zu verhindern. Jetzt haben das Hessische Innenministerium und der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V. eine Broschüre mit dem Titel „Geschlossene Gesellschaft. Kein Raum für Rechtsextremisten.“ herausgegeben. Sie richtet sich insbesondere an Vermieterinnen und Vermieter von Veranstaltungsräumlichkeiten und umfasst Informationen und Handlungsempfehlungen im Umgang mit Anmietversuchen durch Rechtsextremisten. Hessens Innenminister Peter Beuth betonte in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit von Wachsamkeit und Handlungssicherheit der Gesellschaft im Kampf gegen Rechtsextremismus.

Sicherheitsbehörden arbeiten rund um die Uhr
„In Hessen wurde uns mit der Ermordung von Dr. Walter Lübcke schmerzlich vor Augen geführt, welch menschenverachtende Taten aus rechtsextremistischen Ideologien erwachsen können. Die hessischen Sicherheitsbehörden arbeiten rund um die Uhr mit aller Konsequenz und umfangreichen operativen Maßnahmen daran, gewaltbereiten Rechtsextremisten entgegenzutreten. Darüber hinaus ist der Kampf gegen Rechtsextremismus eine breite gesellschaftliche Aufgabe, zu der auch Vermieterinnen und Vermieter von Veranstaltungsräumlichkeiten ihren Beitrag leisten können. Unterstützen Sie uns im Kampf gegen Rechtsextremismus, denn in Hessen ist kein Platz für Extremismus“, so Innenminister Peter Beuth.
Extremismus wird insbesondere dann gefährlich, wenn er organisiert auftritt. Strukturen etablieren und verstärken sich noch einmal im persönlichen Kontakt und Austausch. Daher gilt es identitätsstiftende Ereignisse wie zum Beispiel Parteiveranstaltungen, Vorträge sowie Konzerte mit rechtsextremistischem Hintergrund mit vereinten Kräften zu verhindern.

Kein Raum für Extremismus
„Das Gastgewerbe steht für Weltoffenheit und Toleranz. In unseren Betrieben ist schon ihrer Natur nach kein Raum für Extremismus gleich welcher Couleur, kein Platz für Ausgrenzung oder Diskriminierung. Doch zuweilen geraten Gastronomen und Hoteliers unversehens in den Fokus der medialen Berichterstattung, wenn sich erst während der Durchführung einer Veranstaltung ihr möglicherweise verfassungsfeindlicher Charakter herausstellt. Dann laufen sie Gefahr, einen erheblichen Rufschaden zu nehmen. Und das, obwohl sie bei Buchung der Veranstaltung durch ihre Gäste keinen blassen Schimmer haben konnten, was ihnen ins Haus steht“, sagte Gerald Kink, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Hessen.
Dass eine Anfrage für eine Raumanmietung mit einer rechtsextremistischen Veranstaltung in Verbindung steht, ist selten auf Anhieb erkennbar. Häufig werden private Gründe vorgegeben, so zum Beispiel unter anderem im Februar 2019 in Mühltal. Unter dem Vorwand einer Familienfeier wollte eine Person eine Grillhütte anmieten. Tatsächlich sollte dort jedoch ein Liederabend mit rechtsextremistischem Hintergrund stattfinden. Dank der engen Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden ist es gelungen, diese Veranstaltung zu verhindern.

Frühzeitiges Vorgehen ist wichtig
Auch Vermieterinnen und Vermieter von Veranstaltungsräumlichkeiten können dazu beitragen, dass Rechtsextremisten kein Raum gegeben wird. Gelingt es den Extremisten sich an einem Ort zu etablieren, so entwickeln sich häufig überregional attraktive Szenetreffs. Daher ist es wichtig gemeinsam frühzeitig dagegen vorzugehen und insbesondere immer wiederkehrendes Anmieten derselben Lokalität mit großer Sensibilität und Umsicht zu beobachten und schließlich entschieden dagegen vorzugehen.
„Hoteliers und Gastronomen müssen nicht alle Gäste aufnehmen und dürfen ein Hausverbot aus politischen Gründen aussprechen. Doch wann ist eine solche Maßnahmen geboten oder überhaupt statthaft? Mit der Informationsbroschüre ‚Geschlossene Gesellschaft – Kein Raum für Rechtsextremisten‘ erhält die Branche in Hessen einen hilfreichen Wegweiser zur präventiven Lösung dieser Fragen und damit eine wertvolle Unterstützung im Veranstaltungsgeschäft“, so Gerald Kink.
„Die Broschüre soll dafür sensibilisieren, wann und unter welchen Vorwänden Rechtsextremisten Räumlichkeiten für politische Veranstaltungen anmieten. Sie gibt auch Hinweise und Empfehlungen, wie Sie mit solchen Anfragen umgehen und wie Sie sich schützen können. Das ist eine weitere Maßnahme in unserem Kampf gegen Extremisten in Hessen, den wir mit aller Entschlossenheit weiterführen werden“, machte Innenminister Peter Beuth nachdrücklich deutlich.

Hier der Link zur Broschüre des Landes Hessen :
https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/broschuere_geschlossene_gesellschaft_kein_raum_fuer_rechtsextremisten.pdf

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