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22.04.2022

Irrtümer einiger Straßenverkehrsteilnehmer Parken auf Gehwegen wird selten geahndet, dabei gefährdet es vor allem ältere und beeinträchtigte Fußgänger. Kirchhain will jetzt härter durchgreifen

„Vielen Autofahrern ist häufig gar nicht bewusst, dass das Halten/Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten ist“, sagen die Ordnungsbeamten. „Aus Bequemlichkeit wird gerade in Wohngebieten oder in der Innenstadt auf dem Bürgersteig gehalten/geparkt – meist zum Ärger der Fußgänger.“

Ein Gehweg ist ein für den Fußgängerverkehr bestimmter Weg. Allerdings kann das Parken auf dem Gehweg auch erlaubt werden. Dies ist zum einen der Fall, wenn sich auf dem Bürgersteig eine Parkflächenmarkierung befindet. Zum anderen zeigt das Verkehrszeichen 315 an, dass das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist. Hierbei ist zu beachten, dass Fußgänger nicht von parkenden Fahrzeugen behindert werden dürfen.

Fußgänger möchten, genau wie Autofahrer auch, schnell und sicher von A nach B gelangen. Damit dies möglich ist, muss ihnen die Gelegenheit gegeben werden, langsamere Passanten, die vor ihnen laufen, überholen zu können sowie andere Fußgänger, die ihnen entgegenkommen, einfach passieren zu lassen. Häufig führen Fußgänger auch größere Gegenstände mit sich, wie etwa Kinderwagen oder Gepäck.. Auch Rollstuhlfahrer benötigen ausreichend Platz auf dem Fußweg. Wird dieser von widerrechtlich geparkten Fahrzeugen eingenommen, ist das zügige Vorankommen kaum noch möglich. Häufig müssen Passanten sogar auf die Straße ausweichen, was wiederum zu gefährlichen Situationen und im schlimmsten Fall sogar zu einem Unfall führen kann.
Desweiteren sind Gehwege häufig nicht für die Belastung durch das hohe Gewicht von Fahrzeugen ausgelegt“, teilt die Straßenverkehrsbehörde mit. Dies kann dazu führen, dass unterirdische Leitungen Schaden nehmen können.

Irrtümlicherweise werden besonders zwei Gehwegbereiche in Kirchhain gerne als Parkplätze missbraucht. Zum einen ist dies am Bahnhof in Höhe der Kurzzeitparkplätze und zum anderen in der Römerstraße im Bereich des Parkplatzes der Volksbank.

Die Sachbearbeiter der Stadt erhalten regelmäßig Anrufe verwarnter Verkehrsteilnehmer. Häufige Ausreden sind: „Da stehen immer Fahrzeuge“, „Musste nur kurz …“, „Habe kein Verbotsschild gesehen“, „Wusste nicht, dass das ein Gehweg ist“.

Ob und wann das Zustellen von Bürgersteigen bestraft wird, liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune. „Die Kirchhainer Ordnungsbeamten werden in Zukunft härter durchgreifen, weil uns die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegt“, sagt Bürgermeister Hausmann.

Wenn Autofahrer verbotswidrig auf dem Gehweg halten/parken, können sie Fußgänger behindern. Aus diesem Grund wird für das unrechtmäßige Halten/Parken auf dem Gehweg eine Strafe fällig. Das Verwarngeld beträgt grundsätzlich mindesten 50 Euro; mit Behinderung erhöht es sich und wird zum Bußgeld auf mindestens 70 Euro, zusätzlich kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.

Für Halt-/Parkverstöße bekommt man zunächst ein Verwarnungsgeldangebot, welches umgangssprachlich auch Knöllchen oder Strafzettel genannt wird. Wird das Verwarngeld nicht fristgemäß überwiesen oder die Zahlung unterlassen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Hierdurch fallen für das Halten/Parken auf dem Gehweg weitere Kosten an.
Auch das Halten/Parken auf dem Radweg ist verboten. Es fallen die gleichen Bußgelder an wie für das Halten/Parken auf dem Gehweg. Der Grund hierfür liegt nahe: Stellt man sein Auto auf dem Radweg ab, müssen die Fahrradfahrer entweder auf den Gehweg oder aber die Straße ausweichen, wobei gefährliche Situationen entstehen können.

„Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, d.h. Autofahrer, Radfahrer und auch Fußgänger sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird, nur so kann ein friedliches Zusammenleben erfolgen“, so der Apell von Bürgermeister Olaf Hausmann.

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