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02.02.2024

Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Kernstadt Bebauungsplan »Gewerbegebiet Ost« - 4. Änderung (im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat auf ihrer Sitzung am 16.10.2023 die
4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO (Hess. Gemeindeordnung), § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und i.V.m. § 37 Abs. 4 BauGB (wasserrechtliche Festsetzungen) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung und wasserrechtlichen Festsetzungen mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“ – 4.Änderung sowie die Begründung hierzu werden während der Dienststunden der Verwaltung im Rathaus der Stadt Kirchhain, Verwaltungsgebäude „Blauer Löwe“, Borngasse 20, Zimmer 25, 35274 Kirchhain zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen des rechtskräftigen Bebauungsplans mit Begründung ergänzend in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt www.Kirchhain.de unter der Rubrik Verwaltung-Politik / Verwaltung / Bekanntmachungen eingesehen werden. Zudem werden die Unterlagen im zentralen Internetportal des Landes Hessen eingestellt (https://bauleitplanung.hessen.de) und zugänglich gemacht.
Das Verfahren wurde gemäß § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden, eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB, in der über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, erfolgt nicht.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Bebauungsplan “Gewerbegebiet Ost“ – 4. Änderung
Übersichtskarte des Geltungsbereiches

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Genordet, ohne Maßstab

Der Magistrat der Stadt Kirchhain, 25.01.2024


Olaf Hausmann
Bürgermeister

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