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14.07.2023

ISEK Kirchhain - Gestaltung der Innenstadt für die Zukunft Förderprogramm gestartet

Im Rahmen des „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) und der damit verbundenen Aufwertung der Kirchhainer Altstadt liegt nun auch die Förderfibel für das Förderprogramm für nachhaltige und klimagerechte Sanierungsmaßnahmen vor.

Mit der Anreizförderung für die Altstadt Kirchhains wird das Ziel verfolgt, die nachhaltige, klimagerechte Modernisierung und Instandsetzung historischer Gebäude anzustoßen. Damit soll auch in Zukunft die historische Altstadt Kirchhain als lebendiges Herz und gesellschaft-licher Mittelpunkt der Stadt mit attraktiven, zeitgemäßen Wohn-, Arbeits- und Einkaufs-stätten weiter qualifiziert werden.

Die übergeordneten Ziele sind

Denkmalgerechte Sanierung der historischen Gebäude
Die Sanierung historischer Gebäude, insbesondere von Fachwerkhäusern, erfordert einen hohen Aufwand. Dabei sollten gleichzeitig Klimaschutz- und Klimaanpassungs-maßnahmen sowie die Aufwertung des Wohnumfeldes mitgedacht werden. Dementsprechend ist auch die Verbesserung von Freiflächen wie Höfen, Gärten und Stellplätzen und der Ab-bau von physischen Barrieren ein wesentliches Ziel.

Nachfragegerechte Wohnungen
Mit der Sanierung historischer Gebäude sollen auch mehr nachfragegerechte Wohnungen in der Altstadt geschaffen werden. Bisher gibt es kaum Angebote an kleineren und ener-getisch optimierten Wohnungen hoher Qualität, barrierearme, seniorengerechte Wohnungen so-wie bezahlbaren Wohnraum für Studierende. Dem soll mit der Anreizförderung entgegengewirkt werden.

Außenbezug und Freiflächen
Mit der Förderung der Aufwertung und Begrünung von Fassaden, Dächern, Höfen, Gärten und Stellplätzen soll ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas und der Wohn-qualität geleistet werden. Dabei sollen insbesondere auch parzellenübergreifende Ansätze angesto-ßen werden.

Aufwertungen von Erdgeschosszonen
Mit der Anreizförderung soll zudem die Aufwertung von Erdgeschosszonen verfolgt werden. Durch den Umbau zugunsten nachfragegerechter gewerblicher oder kultureller Nutzungen sollen primär Leerstände vermieden werden. Gefördert werden soll insbesondere auch die Möglichkeit, in der Fördergebietskulisse, Wohnen und Arbeiten in urbaner Atmosphäre zu verknüpfen.

Was ist zu beachten?
Um die Förderung zu bekommen, müssen die förderfähigen Maßnahmen beachtet werden. Diese beziehen sich vorrangig auf nach Außen sichtbare Maßnahmen, wie z.B. Freilegung von historischen Fachwerkfassaden, Reaktivierung von leerstehenden Geschäftsräumen im Erdgeschoss für gewerbliche, soziale, kulturelle oder gemeinschaftliche Nutzungen, die zur Belegung des öffentlichen Raums beitragen oder aber Maßnahmen zur Energetischen Ertüchtigung (z.B. Fassadendämmung, Fenster, Dachsanierung). Weitere Beispiele sind der Broschüre zu entnehmen.

Förderhöhe
Pro Grundstück kann maximal jeweils eine Maßnahme zur Modernisierung von Gebäuden sowie eine Maßnahme zur Gestaltung von Freiflächen gefördert werden. Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden werden bis zu 25 % der förderfähigen Ausga-ben, höchstens jedoch 19.999 Euro gefördert. Um gefördert zu werden, muss das Investiti-onsvolumen mindestens 10.000 Euro (brutto) betragen.
Bei Maßnahmen zur Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen beläuft sich das minimale Investitionsvolumen auf 5.000 Euro (brutto). Wenn sowohl eine Förderung für Maßnahmen an Gebäuden als auch an Freiflächen beantragt wird, beträgt die Gesamtförderung maximal 30.000 €.

Fragen?
Der städtische Fachdienst Bau- und Stadtentwicklung und der/die Quartiersarchitekten beraten und helfen bei der Entwicklung, Planung und dem Antrag für ihr Projekt.
Kontakt: Stadtbauamt, Fachbereichsleiter Volker Dornseif, Tel. 06422/808-200, E-Mail: v.dornseif@kirchhain.de


Die Förderfibel erhalten sie online unter www.kirchhain.de/Leben-Wohnen/Planen-Bauen, im Bürgerbüro oder beim Stadtbauamt.

Unter dem o.g. Link ist auch die Präsentation des Bürgerforums vom 25. Mai 2023 mit weiteren Informationen abrufbar.


Bild/Grafik: UmbauStadt

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