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04.08.2023

Hinweise der Stadtverwaltung zum Lärmschutz

Im Frühjahr und im Sommer muss sich das Ordnungsamt mit zahlreichen Beschwerden wegen Ruhestörungen auseinander setzen.

Wie die Erfahrung zeigt, beruhen viele Ruhestörungen oft auf Rücksichtslosigkeit gegenüber Mitmenschen, Gedankenlosigkeit oder auf der Unkenntnis über die Bestimmungen des Lärmschutzes. Meist bleibt es bei Beschwerden, in Einzelfällen kommt es zu Anzeigen.

Um unnötige Streitereien und Ärger mit Nachbarn, Behörden und Gerichten zu vermeiden, gibt der Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“ gerne nachstehende Hinweise:

Benutzen von Rasenmähern und anderen Gartengeräten
Häufig äußern Beschwerdeführer ihr Unverständnis, dass der Nachbar den ganzen Tag
zu Hause verbringt, seinen Rasen mit seinem Motormäher aber erst nach 20.00 Uhr mäht.
Die Nutzung von Rasenmähern mit Elektro- oder Benzinmotor ist
• an Sonn- und Feiertagen sowie
• an Werktagen (Montag bis einschließlich Samstag) zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr unzulässig.

Das Verbot gilt auch für die Benutzung von Vertikutierern, Rasentrimmern, Hecken-scheren, tragbaren Kettensägen, Betonmischern, Motorhacken sowie Häcksler jeweils mit Elektro- oder Benzinmotor sowie Wasserpumpen (mit Ausnahme von Teichpumpen).

Die Stadt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die Zeiten des Rasenmähens möglichst so zu legen, dass diese nicht unbedingt in der Mittagsruhezeit (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) liegen. Ihr Nachbar wird es Ihnen danken, wenn er ungestört „sein Mittagsschläfchen“ halten kann.

Benutzen von lärmintensiven Gartengeräten mit Umweltkennzeichen
Besonders lärmintensive Gartengeräte mit Umweltzeichen (diese erkennt man an einer stilisierten Blume mit einem Kreis aus zwölf Sternen als Blütenblätter und dem Eurozeichen in der Mitte) dürfen ebenfalls nicht
• an Sonn- und Feiertagen sowie
• an Werktagen zwischen 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr
im Freien benutzt werden.
Lärmintensive Gartengeräte in diesem Sinn sind Freischneider und Grastrimmer/ Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor sowie um Laubbläser und Laubsammler mit Elektro- oder Verbrennungsmotor.

Benutzen von lärmintensiven Gartengeräten ohne Umweltkennzeichen
Tragen die vorgenannten Geräte nicht das Umweltzeichen der EU, gelten folgende
(erweiterte) Ruhezeiten:
• an Sonn- und Feiertagen sowie
• an Werktagen zwischen 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 17.00 Uhr bis 07.00 Uhr.

Achten Sie bei dem Kauf von Gartengeräten auf deren Kennzeichnung
Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten wird. Kaufen Sie nur Geräte mit dem niedrigsten Schallleistungspegeln, da die Grenzwerte im Jahre 2006 weiter gesenkt wurden.

Sollten noch Rückfragen bestehen, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Kirchhain, Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“ (zentrale Telefonnummer: 06422/808-342 oder per Mail an sicherheit@kirchhain.de).

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