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09.06.2023

Hinweisbekanntmachung - Auskunfts- und Übermittlungssperren

Die gesetzliche Bekanntmachung der Auskunfts- und Übermittlungssperren wird ab Freitag, den 09. Juni 2023 unter
www.kirchhain.de/Verwaltung&Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
bereitgestellt.

Die Bekanntmachung über die Auskunfts- und Übermittlungssperren kann darüber hinaus während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform im Fachbereich 3/Bürgerbüro, Am Markt 6/8, 35274 Kirchhain, eingesehen werden.

Kirchhain, 30. Mai 2023

MAGISTRAT der Stadt Kirchhain
Olaf Hausmann, Bürgermeister

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