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Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle Meldung
Nr. 99006037014000Bei der Meldung eines gefährlichen Mangels (gemeldet durch die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS) erfolgt eine Anordnung zur vorübergehenden Stilllegung der überwachungsbedürftigen Anlage (üA), bis der Mangel behoben ist.
- Online: Meldung eines gefährlichen Mangels durch die ZÜS
- Nicht Online: Folgehandlung der Behörde: Anhörung und Anordnung der Silllegung.
Festgestellter gefährlicher Mangel einer überwachungsbedürftigen Anlage durch eine ZÜS.
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
23.11.2020