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04.02.2022

Erneuerung der Brücke über die Wohra in der Gemarkung Stausebach im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Kirchhain-Sandfang abgeschlossen

Landwirtschaft, Fußgänger und Radfahrer haben mehrere Monate darauf gewartet. Seit Ende November herrscht wieder freie Fahrt für alle Nutzer der Brücke über die Wohra am Wasserwerk Wohratal.
Die Stadt Kirchhain war bereits bei Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Kirchhain-Sandfang an das Amt für Bodenmanagement in Marburg herangetreten, ob eine Erneuerung und Ertüchtigung des Brückenbauwerkes durch die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens möglich sei. Insbesondere der Brückenüberbau aus Beton wies umfangreiche Schäden auf, der Fahrbahnbereich in Verbindung mit der Schrammbordausbildung und das Brückengeländer entsprachen nicht mehr den Brückenbauvorschriften. Bei der turnusmäßigen Brückenprüfung war der Bauwerkszustand der Brücke aufgrund der vorhandenen Schäden und Mängel nur noch als ausreichend eingestuft worden.
Aufgrund des gesamten Schadenbildes war darüber hinaus eine Erneuerung des Brückenüberbaues kurz- bis mittelfristig angeraten worden, da eine Vergrößerung und Verstärkung der vorhandenen Schäden prognostiziert wurde.

In enger Abstimmung zwischen der Stadt Kirchhain, dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens und unter Federführung des Amtes für Bodenmanagement in Marburg wurden im Sommer 2019 zunächst die Planungsleistungen im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgeschrieben und anschließend an das Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH in Wetzlar vergeben. Es folgten sehr umfangreiche Bauwerkserkundungen des sehr schönen, nicht unter Denkmalschutz stehenden und aus behauenen Sandsteinquadern mit bossierter Ansichtsfläche bestehenden Brückengewölbes. Der Stirnkranz sowie die seitlichen Stirnmauern der Brücke sind sehr sorgfältig aus Quadersteinen gefügt und befanden sich optisch in einem guten Zustand. Die Unterseite des Brückenbogens war ebenfalls in einem relativ guten Zustand. Nur punktuell waren einige Sandsteine geschädigt bzw. wiesen leichte Abplatzungen auf.
Ein genaues Baujahr der Brücke konnte trotz intensiver Recherche nicht ermittelt werden, wird aber aufgrund des optischen Erscheinungsbildes des Sandsteingewölbes mindestens auf den Beginn des 20. Jahrhunderts geschätzt. Der Fahrbahnüberbau aus Beton einschließlich der Brückengeländer wurde vermutlich in den 50er oder 60er Jahren des letzten Jahrhunderts schon einmal erneuert und musste bei der im Sommer 2021 durchgeführten Arbeiten nochmals vollständig erneuert werden.

Die besondere Lage der Brücke innerhalb von vier Schutzgebieten (Wasserschutzgebiet Zone II, Landschaftsschutzgebiet Lahn-Ohm, FFH-Gebiet „Wohra-Aue zwischen Kirchhain und Gemünden“ und Überschwemmungsgebiet) erforderten in einem weiteren Schritt die Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis und einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung beim Landkreis Marburg-Biedenkopf. Bis zum Frühjahr 2021 wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro die statische Berechnung, die Ausführungspläne und die Ausschreibungsunterlagen erstellt, sodass Ende Mitte Juni 2021 mit den Bauarbeiten begonnen werden konnte.
Um den Anforderungen der Landwirtschaft zu entsprechen, wurde die Brücke mit einer Fahrbahnbreite von 4,50 m und einer Breite zwischen den Geländern von 5,50 m ausgebaut. Auch die Statik der Brücke ist auf die steigenden landwirtschaftlichen Verkehrsbelastungen ausgelegt.

Während der Bauzeit bis Ende November war die Brücke für alle Verkehrsteilnehmer voll gesperrt. Der landwirtschaftliche Verkehr, Fußgänger, Radfahrer und die Wanderer der „Extratour Himmelsberg“ wurden über das vorhandene Wirtschaftswegenetz ab bzw. über Stausebach umgeleitet.

Finanzierung
Der Auftrag für die Brückenerneuerungsarbeiten wurde nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung an die Firma STH-Hüttental GmbH aus Netphen vergeben. Die gesamten Baukosten inkl. des Ingenieurhonorars für das beauftragte Ingenieurbüro und aller sonstigen Nebenkosten betragen rund 380.000 Euro. Mit 95.000 € trägt die Stadt Kirchhain einen Sockelbetrag von 25 % der gesamten Baukosten als Eigenanteil für den nicht landwirtschaftlichen Verkehrsanteil aufgrund der Mehrfachfunktion der Brücke für den Radwegeverkehr und die Freizeitnutzung.
75 Prozent der danach verbleibenden Baukosten werden von Bund, Land Hessen und der Europäischen Union gefördert. Die restlichen 25 Prozent trägt die Stadt Kirchhain als Eigentümerin der Brücke in Form der finanziellen Eigenleistung für die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens, so dass die Stadt insgesamt einen Kostenanteil von rund 152.000 Euro zu tragen hat.

Auslöser für das rund 186 Hektar große Flurbereinigungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss für die Renaturierung der Wohra und ihrer Aue zwischen Rauschenberg und Kirchhain. Im Zusammenhang mit der Aufgabe des Sandfanges wurde für die Wohra ein neues Gewässerbett hergestellt und die Eindeichung zum verbesserten Hochwasserschutz des Gewerbegebietes Kirchhain-West durchgeführt.
Das Flurbereinigungsverfahren dient insbesondere den Zielen, die vom Wasserverband Lahn-Ohm angekauften Flächen in den Maßnahmenbereich zu legen und die Flächen nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu ordnen, so dass mögliche Nachteile durch die Maßnahme des Wasserverbandes für die Grundstückseigentümer reduziert werden. Darüber hinaus sollen Landnutzungskonflikte aufgelöst und die Agrarstruktur verbessert werden.

Bürgermeister Olaf Hausmann dankte allen Beteiligten bei dem Pressetermin für die außerordentlich gute Zusammenarbeit und das hohe Engagement bei der Umsetzung.

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