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09.12.2022

Einbringung Haushalt 2023 Stadtverordnetensitzung

Bürgermeister brachte Haushaltsplan-Entwurf 2023 in die Stadtverordnetenversammlung ein

Organisationsuntersuchung der Verwaltung vorgesehen

Am 21. November brachte Bürgermeister Olaf Hausmann die Entwürfe der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans 2023 mit Anlagen und des Investitionsprogramms für die Jahre 2022 bis 2026 in die Stadtverordnetenversammlung ein. Damit gehen die Haushaltsplanberatungen in eine rund zweieinhalbmonatige intensive Phase, die schwerpunktmäßig vom Haupt- und Finanzausschuss begleitet wird, ehe das „Parlament“ am 06. Februar nächsten Jahres abschließend über das Zahlenwerk berät und entscheidet.

Eine herausgehobene - wenn nicht sogar die wichtigste - Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung liegt in der jährlichen Beratung über den vom Magistrat aufgestellten Haushalt. In dem mehrere hundert Seiten starken Plan werden alle vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben, der Stellenplan und weitere Übersichten und Darstellungen zur Finanzpolitik für das kommende Jahr hinterlegt. Kein Wunder also, dass sich Bürgermeister Olaf Hausmann rund eine Stunde Zeit nahm, um den Etat für das Jahr 2023 der Stadtverordnetenversammlung im Detail vorzustellen und seine Ausführungen immer wieder mit Grafiken zu verdeutlichen.

Als Motto für den Haushalt 2023 wählte der Bürgermeister in Anspielung auf die knappen Finanzmittel, die der Kommune für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben sowohl im Ergebnishaushalt mit den für die einzelnen Budgetbereiche vorgesehenen Erträge und Aufwendungen als auch den Investitionshaushalt zur Verfügung stehen, diesmal das Motto „Machen wir das Beste daraus!“. Dabei verdeutlichte das Kirchhainer Stadtoberhaupt die von ihm auch für den Haushalt 2023 geltenden Leitlinien, nämlich die Fortführung der Konsolidierung mit einem ausgeglichenen Haushalt, keine Nettoneuverschuldung, keine Erhöhung der örtlichen Steuern, die Bedienung der „Hessenkasse“ (bis 2025) mit rund 400.000 Euro/Jahr und die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe zur Ausweisung eines Liquiditätspuffers von 2% des Ergebnishaushalts. In diesem Teil des Haushalts sind die Aufwendungen für den „laufenden Betrieb“, insbesondere die Personalausgaben - davon mittlerweile etwa die Hälfte allein für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen - die Sachausgaben, die Umlagen sowie auf der Einnahmeseite die gemeindlichen Steuern eingestellt.

Im investiven Bereich finden sich die Ausgaben für Baumaßnahmen wie z.B. den Neubau der KiTa „Am Hallenbad“ als größte Einzelposition wieder.

In seinem Fazit brachte der Bürgermeister noch einmal die für den Haushalt 2023 maßgeblichen Rahmenbedingungen auf den Punkt:

●  Die Selbstverwaltungsaufgaben einer Kommune richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und wirtschaftlichen Stärke – für Kirchhainer, aber auch für andere Kommunen wird es zunehmend schwieriger, diese weiterhin auszuüben

●  Der Haushalt 2023 ist von drastischen Sparmaßnahmen bei den Investitionen (auch in die städtische Infrastruktur) geprägt

●  Der aus haushaltsrechtlicher Sicht vorgegebene Sparkurs geht an die Substanz.

●  Die Stadt Kirchhain kann sich nicht mehr leisten, was sie eigentlich müsste.

Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung und des von ihr mit den intensiven Detailberatungen betrauten Hilfsorgans, dem Haupt- und Finanzausschuss, ist es jetzt, das Zahlenwerk zu durchleuchten, ggf. Änderungsanträge zu stellen und zu beraten sowie den Haushalt abschließend zu verabschieden, um so dem Magistrat einen Handlungsrahmen für seine Arbeit in 2023 zur Verfügung zu stellen. Der Haupt- und Finanzausschuss tagt deshalb vor der Verabschiedung des Haushalts noch zweimal in öffentlicher Sitzung, und zwar am 13.12.2022 sowie am 17.01.2023, jeweils um 18:30 Uhr im Bürgerhaus Kirchhain.

Neben der Haushaltseinbringung fasste die Stadtverordnetenversammlung bei einer Enthaltung den einstimmigen Beschluss, eine Organisationsanalyse für die Verwaltung sowie den Service- und Betriebshof in Auftrag zu geben. Damit sollen die letztmals vor rund 30 Jahren durch ein externes Büro erarbeiteten Grundlagen der Verwaltungsorganisation überprüft und aktualisiert werden. Die Projektumsetzung durch die renommierte und auf solche Untersuchungen spezialisierte Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ist in den Jahren 2023 und 2024 vorgesehen.

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