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06.05.2022

Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrats am 15. Mai 2022 Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet

Für die am 15. Mai 2022 stattfindende Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrats haben bereits zahlreiche Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt. Aber natürlich sind am Wahlsonntag im gesamten Stadtgebiet insgesamt 17 Wahllokale geöffnet, die in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Stimmabgabe ermöglichen. Der für die Wählerinnen und Wähler maßgebliche Wahlraum ist auf der allen Wahlberechtigten zugegangenen Wahlbenachrichtigung abgedruckt; im Einzelnen sind das:

Wahl-

Bezirk

Nr.

Bezeichnung des Wahlbezirks

Bezeichnung des Wahlraums

01

02

03

04

05

07

08

09

10

11

13

14

15

16

17

18

19

Kernstadt:

Kirchhain 01

Kirchhain 02

Kirchhain 03

Kirchhain 04

Kirchhain 05

Stadtteile:

Kirchhain 07, Stadtteil Anzefahr

Kirchhain 08, Stadtteil Betziesdorf

Kirchhain 09, Stadtteil Burgholz

Kirchhain 10, Stadtteil Emsdorf

Kirchhain 11, Stadtteil Großseelheim

Kirchhain 13, Stadtteil Himmelsberg

Kirchhain 14, Stadtteil Kleinseelheim

Kirchhain 15, Stadtteil Langenstein

Kirchhain 16, Stadtteil Niederwald

Kirchhain 17, Stadtteil Sindersfeld

Kirchhain 18, Stadtteil Schönbach

Kirchhain 19, Stadtteil Stausebach

Bürgerhaus Kirchhain, Kleiner Saal, Schulstraße 4

Kindertagesstätte „Alsfelder Straße“, Drosselweg 41a

Grundschule, Gymnastikhalle, Pestalozzistraße 5

Kindertagesstätte „Auf der Röthe“, Röthestraße 6

Kindertagesstätte „Im Brand“, Chemnitzer Straße 8

Mehrzweckhalle, Sindersfelder Straße 2

Multifunktionales Haus, Lahnstraße 7

Gemeinschaftshaus, Emsdorfer Straße 2

Gemeinschaftshaus, Willersdorfer Straße 4

Bürgerhaus, Großer Saal, Marburger Ring 23

Gemeinschaftshaus, Am Gemeinschaftshaus 2

Gemeinschaftshaus, Zum Sportplatz 7

Gemeinschaftshaus, Luchgasse 21a

Gemeinschaftshaus, Lochweg 1

Feuerwehrgerätehaus, Rauschenberger Straße 2

Gemeinschaftshaus, Zwetschenweg 7

Feuerwehrgerätehaus, Alter Kirchweg 6a


Die Wählerinnen und Wähler in Betziesdorf (Multifunktionales Haus) und Sinderfeld (Feuerwehrgerätehaus) werden aus organisatorischen Gründen ihre Stimme bei der aktuellen Wahl in einem anderen als dem zuletzt gewohnten Wahllokal abgeben.
Hingewiesen wird darauf, dass es aus Gründen des Infektionsschutzes wie schon bei Wahlen in den zurückliegenden beiden Jahren auch diesmal ausdrücklich gestattet wird, ihren eigenen Schreibstift (Kugelschreiber oder Bleistift) zur Kennzeichnung des Stimmzettels mit ins Wahllokal zu bringen; von dieser Regelung sollte nach Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Außerdem wird in den Wahlräumen und im Zugang zu diesen das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) empfohlen.

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