Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrats am 15. Mai 2022 Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet
Für die am 15. Mai 2022 stattfindende Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrats haben bereits zahlreiche Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt. Aber natürlich sind am Wahlsonntag im gesamten Stadtgebiet insgesamt 17 Wahllokale geöffnet, die in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Stimmabgabe ermöglichen. Der für die Wählerinnen und Wähler maßgebliche Wahlraum ist auf der allen Wahlberechtigten zugegangenen Wahlbenachrichtigung abgedruckt; im Einzelnen sind das:
Wahl- Bezirk Nr. |
Bezeichnung des Wahlbezirks |
Bezeichnung des Wahlraums |
01 02 03 04 05 07 08 09 10 11 13 14 15 16 17 18 19 |
Kernstadt: Kirchhain 01 Kirchhain 02 Kirchhain 03 Kirchhain 04 Kirchhain 05 Stadtteile: Kirchhain 07, Stadtteil Anzefahr Kirchhain 08, Stadtteil Betziesdorf Kirchhain 09, Stadtteil Burgholz Kirchhain 10, Stadtteil Emsdorf Kirchhain 11, Stadtteil Großseelheim Kirchhain 13, Stadtteil Himmelsberg Kirchhain 14, Stadtteil Kleinseelheim Kirchhain 15, Stadtteil Langenstein Kirchhain 16, Stadtteil Niederwald Kirchhain 17, Stadtteil Sindersfeld Kirchhain 18, Stadtteil Schönbach Kirchhain 19, Stadtteil Stausebach |
Bürgerhaus Kirchhain, Kleiner Saal, Schulstraße 4 Kindertagesstätte „Alsfelder Straße“, Drosselweg 41a Grundschule, Gymnastikhalle, Pestalozzistraße 5 Kindertagesstätte „Auf der Röthe“, Röthestraße 6 Kindertagesstätte „Im Brand“, Chemnitzer Straße 8 Mehrzweckhalle, Sindersfelder Straße 2 Multifunktionales Haus, Lahnstraße 7 Gemeinschaftshaus, Emsdorfer Straße 2 Gemeinschaftshaus, Willersdorfer Straße 4 Bürgerhaus, Großer Saal, Marburger Ring 23 Gemeinschaftshaus, Am Gemeinschaftshaus 2 Gemeinschaftshaus, Zum Sportplatz 7 Gemeinschaftshaus, Luchgasse 21a Gemeinschaftshaus, Lochweg 1 Feuerwehrgerätehaus, Rauschenberger Straße 2 Gemeinschaftshaus, Zwetschenweg 7 Feuerwehrgerätehaus, Alter Kirchweg 6a |
Die Wählerinnen und Wähler in Betziesdorf (Multifunktionales Haus) und Sinderfeld (Feuerwehrgerätehaus) werden aus organisatorischen Gründen ihre Stimme bei der aktuellen Wahl in einem anderen als dem zuletzt gewohnten Wahllokal abgeben.
Hingewiesen wird darauf, dass es aus Gründen des Infektionsschutzes wie schon bei Wahlen in den zurückliegenden beiden Jahren auch diesmal ausdrücklich gestattet wird, ihren eigenen Schreibstift (Kugelschreiber oder Bleistift) zur Kennzeichnung des Stimmzettels mit ins Wahllokal zu bringen; von dieser Regelung sollte nach Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Außerdem wird in den Wahlräumen und im Zugang zu diesen das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) empfohlen.